Lothar Bienst

Porträt Bienst, Lothar

Lothar Bienst

geboren
am 26.10.1956 in Teicha
Wohnort
02956 Rietschen
Beruf
Diplomingenieur für Elektroenergieversorgung, Dipl.-Ing.-päd.
Familien­stand
verheiratet
Kinder
2
Konfession
evangelisch

g Ausbildung zum Elektromonteur. 1975 bis 1977 Wehrersatzdienst. 1977 Hochschulreife, 1977 bis 1981 Studium an der Ingenieurhochschule Zittau. 1981 bis 2009 Berufsschullehrer am BSZ Boxberg. 1983 bis 1985 postgraduales Studium an der TU Dresden.
Bis 1998 parteilos. Seit 1994 Kreisrat Niederschlesischer Oberlausitzkreis, jetzt Landkreis Görlitz. Seit 1998 Mitglied der CDU.
Verwaltungsrat, Stiftungsrat, Kreditausschuss-Sparkasse ON, Aufsichtsrat Beteiligungsgesellschaft LK Görlitz, Sparkassenzweckverband GR.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009.

I. 1. a) Berufsschullehrer (ruhende Tätigkeit)

I. 2. Mitglied im Kreditausschuss, im Verwaltungsrat und im Stiftungsrat der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien (ehrenamtlich)
Verwaltungsrat Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH (ehrenamtlich)
Kreisrat Landkreis Görlitz (ehrenamtlich)
stellv. Präsident DRK - Kreisverband Weißwasser e. V. (ehrenamtlich)
Vorstandsvorsitzender Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen (BKS) e. V. (ehrenamtlich)
stellv. Vorsitzender Landesbeirat für Erwachsenenbildung (seit 29.03.2017, ehrenamtlich)
Präsident FC Stahl Rietschen-See e. V. (ehrenamtlich)

I. 3. Vorsitzender Förderverein "St. Georgskirche zu Daubitz" e. V. (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000