Prof. Dr. Günther Schneider

Porträt Schneider, Prof. Dr. Günther

Prof. Dr. Günther Schneider

geboren
am 08.01.1955 in Werdorf/Wetzlar
Wohnort
09579 Grünhainichen/ Erzgebirge
Beruf
Richter
Familien­stand
verheiratet
Kinder
5
Konfession
evangelisch

ion zum Dr. jur., 1985 2. juristisches Staatsexamen. 1987 Rechtsanwalt. 1988 Richter am Sozialgericht Frankfurt, 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, 1994 Versetzung an das Sächsische Landessozialgericht, 1999 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht, 2002 Ernennung zum Professor.
Seit 2000 Mitglied der CDU und im Bundesarbeitskreis der Christlich-Demokratischen Juristen, Mitglied im Bundesfachausschuss "Bildung, Forschung und Innovation" der CDU Deutschlands.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit Oktober 2004.

I. 1. a) Vorsitzender Richter am Sächsischen Landessozialgericht (a. D.) (ruhende Tätigkeit)

I. 2. Aufsichtsrat des Klinikums Mittleres Erzgebirge, Zschopau (ehrenamtlich)
Mitglied im Kuratorium der Stiftung Mittleres Erzgebirge in der Erzgebirgssparkasse, Annaberg-Buchholz (ehrenamtlich)
Kreisrat im Erzgebirgskreis (ehrenamtlich)
Gemeinderat in Grünhainichen (ehrenamtlich), seit 03.08.2015 Bürgermeister der Gemeinde Grünhainichen (ehrenamtlich, monatlich Stufe 1)

I. 3. Mitglied in der Rechtskommission beim Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), Düsseldorf (ehrenamtlich)

II. Vortragstätigkeit für den Berufsverband der Augenärzte, 2014 Stufe 1, 2015 Stufe 2, 2016 Stufe 2, 2017 Stufe 2
Schiedsperson nach § 73 b SGB V für den Hausarztverband Sachsen, 2014 Stufe 1, 2016 Stufe 3
Schiedsperson nach § 73 b SGB V für die AOK PLUS, 2014 Stufe 1, 2016 Stufe 3

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000