s 1990 stellvertretende Direktorin; 1997 bis 2016 Mitglied Lehrer-Bezirkspersonalrat Leipzig.
Von 2000 bis 2014 Kreisvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Stadt Leipzig; seit Februar 2016 Vorsitzende des GEW Bezirksverbandes Leipzig. Mitglied DIE LINKE seit 2006, von November 2009 bis 2015 stellvertretende Landesvorsitzende DIE LINKE Sachsen.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit Oktober 2004.
I. 1. a) Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, Lehrerin, 50%-Stelle bis 31.07.2016 (monatlich Stufe 1); seit 01.08.2016 ruhende Tätigkeit
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |