arbeiter im VEB BMK Zwickau, 1990 hauptamtlicher Kreisvorsitzender der FDJ, seit 1991 Angestellter im Landratsamt Stollberg, Sachgebietsleiter im Jugendamt.
Mitglied der PDS seit Januar 1990, 1994 bis 1995 Kreisvorsitzender der PDS in Stollberg, 1995 bis 1999 stellvertretender Landesvorsitzender der PDS Sachsen, seit November 2011 Vorsitzender der Partei DIE LINKE im Erzgebirgskreis. 1991 bis 1994 Mitglied des Kreistags Stollberg, seit 1994 Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Lugau, 2004 bis 2009 1. stellvertretender Bürgermeister der Stadt Lugau.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit Oktober 1999; 2002 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der PDS-Fraktion, jetzt Fraktion DIE LINKE, 2009 bis 2014 Parlamentarischer Geschäftsführer und Mitglied des Fraktionsvorstandes.
I. 1. Landratsamt Erzgebirgskreis, Angestellter (ruhende Tätigkeit)
I. 2. stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (seit 05.03.2015)
I. 3. Mitglied des ver.di-Landesfachbereichsvorstandes, Bereich Gemeinden des ver.di-Landesbezirkes Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (ehrenamtlich)
Vorsitzender des Kommunalpolitischen Forums Sachsen e. V. (ehrenamtlich)
Vorsitzender DGB-Kreisverband Erzgebirge
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |