Christine Ursula Clauß

Porträt Clauß, Christine Ursula

Christine Ursula Clauß

geboren
am 10.02.1950 in Scheibenberg/Erzg.
Wohnort
04179 Leipzig
Beruf
Staatsministerin a. D., Fachschwester für Anästhesiologie und Intensivtherapie
Familien­stand
verheiratet
Kind
1
Konfession
evangelisch

thanien" Leipzig. 1973 bis 1974 Bezirksakademie des Gesundheits- und Sozialwesens Leipzig; Ausbildung zur Fachschwester für Anästhesiologie und Intensivtherapie. 1970 bis 1994 Städtische Frauenklinik Leipzig, davon 20 Jahre leitende Schwester der Intensivstation. 1994 bis 1999 Fachberaterin der AOK Sachsen.
Seit 1984 CDU-Mitglied, 2003 bis 2007 Kreisvorsitzende der CDU Leipzig, 2003 bis 2009 stellvertretende Landesvorsitzende der Sächsischen Union. 1990 bis 2000 Stadträtin in Leipzig. August 2008 bis November 2014 Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz.
Mitglied des Sächsischen Landtags 1999 bis 2004 und seit April 2005; 2002 bis 2004 stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion.

I. 1. AOK Plus Sachsen-Thüringen, Fachberaterin (ruhende Tätigkeit)

I. 2. Mitglied des Rechtsträgers 10. Deutscher Katholikentag Leipzig 2016 e.V. (ehrenamtlich)
Mitglied im Hörfunkrat und Programmausschuss Deutschlandradio (seit 01.12.2015)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000