Heinz Lehmann

Porträt Lehmann, Heinz

Heinz Lehmann

geboren
am 09.01.1951 in Neusalza-Spremberg
Wohnort
02742 Neusalza-Spremberg
Beruf
Diplom-Physiker
Familien­stand
verheiratet
Kinder
4
Konfession
katholisch

-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1978 bis 1991 Mitarbeiter in Erzeugnisentwicklung, Gruppenleiter Kunststofftechnologie, Gruppenleiter Formenbautechnologie, Abteilungsleiter Fertigungsmittelbau.
1979 Eintritt in die CDU, 1993 bis 2007 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Löbau-Zittau, 2008 bis 2009 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Görlitz. 1990 bis 2014 Stadtrat in Neusalza-Spremberg.
Vizepräsident der Partnerschaft der Parlamente. Mitglied im Ausschuss der Regionen der EU seit 2010 und Vorsitzender der deutschen Delegation sowie Mitglied im Präsidium seit 2015.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit Oktober 1990; in der 4. Wahlperiode 1. stellvertretender Vorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion sowie in der 3. Wahlperiode Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Technologie und Tourismus.

I. 2. Vertreter für den Freistaat Sachsen im Europäischen Ausschuss der Regionen, Vorsitzender der deutschen Delegation.

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000