Matthias Berger, fraktionslos

Porträt Berger, Matthias

Matthias Berger

fraktionslos Direktmandat Wahlkreis 23 (Leipzig Land 3)
geboren
1968 in Grimma
Wohnort
04668 Grimma
Beruf
Jurist
Familien­stand
verheiratet
Kinder
2
Konfession
konfessionslos


- 1989 bis 1991 Ausbildung zum Forstwirt
- 1991 bis 1995 Studium der Rechtwissenschaft (Uni Konstanz)
- 1996 bis 1998 Referendariat am OLG Stuttgart
- 1998 Fortbildung Kanada/ USA
- 1998 bis 2001 Rechtsanwaltstätigkeit


- 2001 bis 2024 Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Großen Kreisstadt Grimma

seit Oktober 2024 Mitglied des Sächsischen Landtags

- beratendes Mitglied Haushalts- und Finanzausschuss

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:

Selbständige freiberufliche oder sonstige Tätigkeiten:

BPS Berger & Kollegen Rechtsanwälte GbR, Rechtsanwalt (ruhende Tätigkeit)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Muldental
Kreisrat im Landkreis Leipzig

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:

BPS Berger & Kollegen Rechtsanwälte GbR

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000

Mitglied des Sächsischen Landtags
Matthias Berger
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefonnummer 0351 4 93-50
Fax 0351 4 93-59 00

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