Roland Walter Hermann Ulbrich

Porträt Ulbrich, Roland Walter Hermann

Roland Walter Hermann Ulbrich

geboren
1961 in Düsseldorf
Wohnort
04105 Leipzig
Beruf
Rechtsanwalt
Familien­stand
verheiratet
Konfession
evangelisch


- 1981 Abitur
- 1981 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaft
- 1987 bis 1988 Grundwehrdienst bei der Bundeswehr
- 1989 bis 1991 Rechtsreferendariat
- 1992 Rechtsanwalt
- 2005 Fachanwalt für Strafrecht


- 2019 Mitglied des Stadtrates von Leipzig

seit Oktober 2019 Mitglied des Landtags

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:

Selbständige freiberufliche oder sonstige Tätigkeiten:

Rechtsanwaltskanzlei Ulbrich, Rechtsanwalt
Mandant 1 (Privatperson), 10-12/2019 Stufe 1
Mandant 2 (Privatperson), 2020 Stufe 1
Mandant 3 (Information und Kommunikation), 2021 Stufe 1, 2022 Stufe 1, 2023 Stufe 1
Mandant 4 (Privatperson), 2022 Stufe 1
Mandant 5 (Privatperson), 2022 Stufe 1

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Stadtrat in Leipzig (ehrenamtlich)
Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke Leipzig (ehrenamtlich), 2020 Stufe 1, 2021 Stufe 1, 2022 Stufe 1, 2023 Stufe 1

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000