Cora Lesch

Porträt Lesch, Cora

Cora Lesch

geboren
26.01.1969
Wohnort
Borna
Familien­stand
verheiratet
Kinder
2
Konfession
evangelisch

bildung Bautischler, bis 2000 angestellt als Bautischler
2000 - 2003 kaufmännische Ausbildung, bis 2004 angestellt als Kauffrau
für Wohnungswirtschaft
2004 - 2005 Mitarbeiterin von MdL Christian Steinbach
seit 2005 bis dato Mitarbeiterin bei MdB Katharina Landgraf

seit 2000 Mitglied CDU
seit 2009 Stadträtin der großen Kreisstadt Borna
seit 2014 Kreisrätin im Landkreis Leipzig
seit 2019 Ortschaftsrätin in Wyhratal

Nachrückerin für MdL Ursu

I. 1. Mitarbeiterin Katharina Landgraf, MdB (monatlich Stufe 2)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000