René Jalaß

Porträt Jalaß, René

René Jalaß

geboren
25.01.1983 in Leipzig
Wohnort
Leipzig
Beruf
Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (B. A.)
Familien­stand
ledig
Konfession
konfessionslos

tarbeiter verschiedener MdL + MdB. 2011 bis 2013 Honorarmitarbeit Kriminologischer Dienst im Projekt "Evaluation des Jugendstrafvollzugs". 2015 bis 2016 Referent im Ministerbüro und Leiter des Ministerbüros und des Leitungsstabs im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
2008 Eintritt in die Partei DIE LINKE; 2011 bis 2015 Mitglied des Landesvorstandes. Sprecher für Drogen- und Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE

Mitglied des Sächsischen Landtags seit Februar 2017, eingetreten für Abg. Sebastian Scheel

keine veröffentlichungspflichtigen Angaben

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000