01 Mitarbeiter im Sächsischen Staatsministerium des Innern. 2001 bis 2004 Referent im Deutschen Bundestag. 2005 bis heute Abteilungsleiter, örtlicher Betriebsleiter für Personal, Organisation, allgemeine Verwaltung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH in Jöhstadt.
Seit 1994 Mitglied der Jungen Union, seit 1995 Mitglied der CDU, seit 2006 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Freiberg, MIT-Kreisvorsitzender Landkreis Mittelsachsen. Seit 2009 Stadtrat Freiberg, seit 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion, seit 2009 Ortschaftsrat Zug, 2012 Ortsvorsteher.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2014.
I. 1. a) Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH, örtlicher Betriebsleiter (monatlich, Stufe 1)
IntEgro Verkehr GmbH, örtlicher Betriebsleiter
I. 2. Aufsichtsrat Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbH (ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |