Iris Raether-Lordieck

Porträt Raether-Lordieck, Iris

Iris Raether-Lordieck

geboren
am 05.02.1961 in Rotenburg (Wümme)
Wohnort
09212 Limbach-Oberfrohna
Beruf
Diplom-Ingenieurin textile Verfahrenstechnik
Familien­stand
verheiratet
Kind
1
Konfession
evangelisch

au. Abteilungsleitung Textilveredlung. Vertriebsingenieurin Automatisierungstechnik, Textil. Technische Leiterin in Produktion der Vliesstoffherstellung.
Seit 2005 Mitglied der SPD, aktuell Landesvorsitzende der ASF. Stadträtin Limbach-Oberfrohna.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2014.

I. 1. c) Ingenieurbüro für textile Verfahrenstechnik

I. 2. Stadträtin Limbach-Oberfrohna (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000