Sarah Buddeberg

Porträt Buddeberg, Sarah

Sarah Buddeberg

geboren
1982 in Hagen
Wohnort
Dresden
Beruf
Theaterwissenschaftlerin
Konfession
konfessionslos


- Abitur
- bis 2009 Studium der Theaterwissenschaft, Allg. und vergleichende Literaturwissenschaft, Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig
- September 2009 bis April 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim MdL Annekatrin Klepsch
- Mai 2012 bis August 2014 Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE im Dresdner Stadtrat


- seit 2009 Mitglied der Partei DIE LINKE
- von 2009 bis 2015 Mitglied des Landesvorstands DIE LINKE Sachsen
- 2013 bis 2017 stellvertretende Stadtvorsitzende der Partei DIE LINKE Dresden
- seit 2017 im Vorstand des *sowieso* Frauen für Frauen e. V.
- seit 2019 im Vorstand des Landesfrauenrates Sachsen

seit September 2014 Mitglied des Landtags

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen auf Landes- oder Bundesebene:

Mitglied des Vorstands des Landesfrauenrats Sachsen e. V. (ehrenamtlich)
Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen e. V. (seit 18.06.2022, ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000