Petra Zais

Porträt Zais, Petra

Petra Zais

geboren
am 22.03.1957 in Steinheidel-Erlabrunn
Wohnort
09120 Chemnitz
Familien­stand
geschieden
Kinder
2
Konfession
konfessionslos

80 Papierfabrik Antonsthal. 1980 bis 1984 BPS Mittweida, Lehrstuhl Politische Ökonomie. 1985 bis 1987 Bildungsstätte Stahlgusskombinat. 1987 bis 1989 BPS Mittweida, Lehrstuhl Politische Ökonomie. 1990 bis 1999 Tätigkeit in der Wirtschaft. Ab 2010 Kulturbüro Sachsen e. V. 2010 bis September 2014 Geschäftsführung der Fraktion GRÜNE im Stadtrat Chemnitz.
1977 bis 1990 Mitglied der SED/PDS, seit 1994 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 1992 bis 1999 und seit 2009 Stadträtin im Stadtrat Chemnitz.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2014.

I. 2. Stadträtin Chemnitz (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000