Dr. Gerd Lippold, BÜNDNISGRÜNE

Porträt Lippold, Dr. Gerd

Dr. Gerd Lippold

geboren
1961 in Leipzig
Wohnort
04356 Leipzig
Beruf
Diplomphysiker
Familien­stand
verheiratet
Kinder
3
Konfession
konfessionslos


- Abitur
- 1988 Abschluss Hochschulstudium, Diplomphysiker
- 1993 Promotion
- 1993 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter, Projektleiter Universität Leipzig
- 1998 bis 2000 Projektleiter Institut für Oberflächenmodifizierung, Leipzig
- 2000 bis 2004 Geschäftsführer/Gesellschafter Solarion GmbH, Leipzig
- 2005 bis 2008 Senior Vice President Technology City Solar AG
- 2009 bis 2017 Geschäftsführer/Gesellschafter PSC Polysilane Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen


- seit 2004 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- seit 2011 Mitglied/Delegierter der Bundesarbeitsgemeinschaft Energie
- 2012 bis 2014 Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Energie und Klima
- seit 12/2019 Staatssekretär im Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

September 2009 bis Januar 2020 Mitglied des Landtags
Mandatsniederlegung am 08.01.2020

September 2014 bis Januar 2020 Mitglied des Landtags
Mandatsniederlegung am 06.01.2020, Nachfolger: Gerhard Liebscher

I. 1. b) Geschäftsführer PSC Polysilane Chemicals GmbH (09/2014-01/2015 monatlich Stufe 3, ab 02/2015 monatlich Stufe 2)

I. 1. c) Dr. Gerd Lippold - INNOSUN – Unternehmensberater

I. 2. Mitglied des Beirates der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft im Bestellungszeitraum 2017/2018 (ehrenamtlich)

IV. PSC Polysilane Chemicals GmbH
p.i.k.-Service GmbH

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000