Nach Auskunft des Ausschussvorsitzenden Marko Schiemann liegen dem Ausschuss insgesamt 15 Einsprüche von Privatpersonen sowie dem Landesvorstand einer Partei gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 31. August 2014 vor.
Der Ausschuss hole jetzt von den vor Ort für die Wahl zuständigen Stellen sowie der Landeswahlleiterin und dem Innenministerium entsprechende Auskünfte und Stellungnahmen ein, um die einzelnen Sachverhalte aufklären zu können, so Marko Schiemann weiter. Zu jedem einzelnen Einspruch wird der Ausschuss dem Plenum des Landtags nach Abschluss der Beratungen eine Beschlussempfehlung vorlegen. In Abhängigkeit des notwendigen Recherche- und Beratungsbedarfs können sich die Arbeit des Ausschusses und somit auch die Entscheidung über die einzelnen Einsprüche über mehrere Monate hinziehen. Grundlage für die Arbeit des Wahlprüfungsausschusses ist das Sächsische Wahlprüfungsgesetz.
Die nächste Sitzung des Wahlprüfungsausschusses findet am 2. Februar 2015, 13:00 Uhr, statt.