Hände an Desinfektionsmittelspender und Schild mit Hinweis

Aktuelle Zutrittsbestimmungen

Aktuell geltende Zutritts- und Hygienebestimmungen

Detailansicht öffnen: Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler spricht mit Vertreter der Landtagsverwaltung während der Sitzungsleitung einer Plenarsitzung
Archivbild: Der parlamentarische Betrieb ist auch während der Corona-Pandemie stets sichergestellt.

Der Zutritt zum Landtag unterliegt derzeit keinen besonderen Regelungen. Es wird empfohlen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten und soweit ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Derzeit gelten keine besonderen Regelungen für den Zutritt zum Sächsischen Landtag.

Derzeit besteht keine Maskenpflicht in den Gebäuden des Sächsischen Landtags. Dennoch wird laut § 1 (1) der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Form einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske empfohlen.

Plenarsitzungen finden laut dem festgelegten Sitzungskalender regulär statt.

Die Ausschüsse des Sächsischen Landtags tagen regelmäßig zu den regulären Sitzungen laut Sitzungskalender.

Ja. Der Sächsische Landtag ist für Individualbesucherinnen und -besucher (Ausstellung "Das Parlament der Sachsen", Plenarsitzungen) sowie für Gruppen (Präsenzführungen durch den Neubau des Parlaments, Planspiele und weitere Programme) geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Besucherdienstes.

Weitere Informationen

Informationen zur Verbreitung des Corona-Virus, zu den Schutzmaßnahmen, Hilfsprogrammen sowie hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf folgender Internetseite: