Derzeit gelten keine besonderen Regelungen für den Zutritt zum Sächsischen Landtag.
Derzeit besteht keine Maskenpflicht in den Gebäuden des Sächsischen Landtags. Dennoch wird laut § 1 (1) der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Form einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske empfohlen.
Plenarsitzungen finden laut dem festgelegten Sitzungskalender regulär statt.
Die Ausschüsse des Sächsischen Landtags tagen regelmäßig zu den regulären Sitzungen laut Sitzungskalender.
Ja. Der Sächsische Landtag ist für Individualbesucherinnen und -besucher (Ausstellung "Das Parlament der Sachsen", Plenarsitzungen) sowie für Gruppen (Präsenzführungen durch den Neubau des Parlaments, Planspiele und weitere Programme) geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Besucherdienstes.
Ja. Das Bürgerfoyer mit seiner interaktiven und multimedialen Ausstellung „Das Parlament der Sachsen“ ist geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Öffnungszeiten.