45/2016 12.05.2016
Der Rechnungshof ist nach Artikel 100 der Sächsischen Verfassung eine unabhängige Staatsbehörde. Der Versuch einer parteipolitischen Einflussnahme wäre damit ein direkter Verfassungsbruch. Gerade die parteipolitisch unabhängige Tätigkeit des Rechnungshofes macht dessen Arbeit für den Freistaat und den Landtag besonders wertvoll. Die kritische und konstruktive Tätigkeit des Rechnungshofes wird seit vielen Jahren von den Fraktionen im Landtag hoch geschätzt.