Ausschussvorsitzender Marko Schiemann:
"Der Wahlprüfungsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit vier Einsprüchen abschließend befasst. Damit hat der Ausschuss über 12 der insgesamt 15 vorliegenden Einsprüche die Beratung abgeschlossen und eine Beschlussempfehlung vorbereitet. Die Entscheidung über die Einsprüche wird vom Sächsischen Landtag im Plenum getroffen. Dazu wird der Wahlprüfungsausschuss dann der Vollversammlung des Landtags für die Sitzung im Oktober die Beschlussempfehlungen vorzulegen.
Der Wahlprüfungsausschuss wird zu zwei weiteren Einsprüchen – über die bereits am 8. Juni öffentlich verhandelt wurde - am 3. November 2015 eine erneute mündliche Verhandlung gemäß § 8 Wahlprüfungsgesetz durchzuführen. Dazu werden die Einspruchsführer, die betroffene Partei sowie Zeugen geladen. Eine Presseinladung zu dieser öffentlichen Beratung erfolgt zu gegebener Zeit.“