Verfassungs- und Rechtsausschuss informiert über Wahl der Vertrauensleute für Wahlausschüsse an Verwaltungsgerichten

94/2018 Datum 26.10.2018

Zur Wahl von Vertrauensleuten für die Wahlausschüsse an sächsischen Verwaltungsgerichten erklärt Klaus Bartl, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags:

„Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig endet zum Ende dieses Jahres.

Die Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung über das Wahlverfahren sehen vor, dass die ehrenamtlichen Richter durch bei jedem Verwaltungsgericht zu bestellende Wahlausschüsse aus Vorschlagslisten gewählt werden, die von den Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen sind. Die zu bildenden Wahlausschüsse setzen sich aus dem jeweiligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts und einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten sowie aus sieben Vertrauensleuten als Beisitzer zusammen.

Gemäß Verwaltungsgerichtsordnung werden die Vertrauensleute und sieben Stellvertreter aus den Einwohnern des jeweiligen Verwaltungsgerichtsbezirks auf fünf Jahre vom Landtag oder von einem durch ihn bestimmten Landtagsausschuss oder nach Maßgabe der Landesgesetze gewählt.

Das Parlament hat am 26. April 2018 den Verfassungs- und Rechtsausschuss  ermächtigt, die Vertrauensleute und deren Stellvertreter zu wählen. Diese Wahl hat der Verfassungs- und Rechtsausschuss am 13. Juni 2018 durchgeführt.

Die gewählten Vertrauensleute und deren Vertreter sind in der Anlage aufgeführt, so-weit sie einer Veröffentlichung ihres Namens zugestimmt haben.“