Tagesordnungen für die Landtagssitzungen vom 27. bis 30. April 2015 beschlossen

29/2015 Datum 22.04.2015

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute die Tagesordnungen für die 11., 12. und 13. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags beschlossen. Das Plenum tagt von Montag, dem 27. April 2015 bis Donnerstag, dem 30. April 2015.

Die Sitzungen beginnen am Montag um 13:00 Uhr, an den Folgetagen jeweils 10:00 Uhr. Aufgrund der anstehenden Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 tagt das Plenum an vier statt – wie üblicherweise – an zwei Tagen.

Zu Beginn der Plenarsitzung am 27. April 2015 entscheidet der Landtag, ob erneut - wie bereits in der 5. Wahlperiode – ein Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ eingesetzt wird, der mögliche Versäumnisse im Umgang mit der Terrorgruppe NSU aufklärt. In der Aktuellen Stunde diskutieren die Abgeordneten darüber, wie die Energieversorgung in Sachsen zugleich sicher und nachhaltig ist, aber auch bezahlbar bleibt sowie über die Vorratsdatenspeicherung. Anschließend stimmen die Abgeordneten über einen Gesetzentwurf ab, der die Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung am 8. Mai 1945 vorsieht, bevor die Beratung von Anträgen aller Fraktionen erfolgt.

Gefordert werden darin:

• Informationen zum Einsatz der EU-Fördermittel (ESF und EFRE) in der Förderperiode 2014 und 2020 sowie eine zügige Umsetzung in entsprechende Förderrichtlinien,
• die Fortsetzung des Forschungsprojektes zur Schicksalsklärung von sowjetischen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges in der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten,
• regelmäßige Berichte der Staatsregierung über aktuelle Zahlen, Herkunft und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Sachsen sowie
• der Start eine Medienkompetenz-Initiative Sachsen.

In der zweitägigen 12. Plenarsitzung am Dienstag und Mittwoch steht für die Abgeordneten die Aussprache und Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016 auf der Agenda. Dieser legt die Ausgaben und Einnahmen für diesen Zeitraum fest. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf mehr als 34 Milliarden Euro für beide Jahre.

Das Plenum am 30. April 2015 beginnt planmäßig mit der Wahl der Mitglieder sowie eines Vorsitzenden und Stellvertreters des 1. Untersuchungsausschusses (vgl. Plenum vom 27. April 2015 – Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses). Die Aktuelle Stunde widmet sich dem Thema „Gefahr von Rechts- und Linksextremismus bekämpfen“ sowie der Frage nach der Unterstützung politischer Demonstration durch die öffentliche Hand. Anschließend folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen. Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag befasst sich mit der Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten für Kommunen und Landkreise. Danach werden zwei Gesetzentwürfe in das Parlament eingebracht. Die Einreicher fordern die Aufhebung der Stellplatzpflicht bzw. die Einrichtung eines Braunkohle-Förderfonds zur Abmilderung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen. Es folgt die Diskussion einer Großen Anfrage zur Standortkampagne des Freistaates Sachsen „So geht sächsisch“. Abschließend debattieren die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge.

Thematisiert werden:
• die weitere Förderung von Deutsch als Arbeitssprache in der EU,
• Möglichkeiten zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie
• der gleichberechtigte Zugang aller Landesbediensteter zu Jobtickets.