Tagesordnungen für die Landtagssitzungen am 31. August und 1. September 2016 beschlossen

71/2016 Datum 24.08.2016

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute die Tagesordnungen für die 39. und 40. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags beschlossen. Das Plenum tagt am Mittwoch, dem 31. August 2016 und am Donnerstag, dem 1. September 2016. Die Sitzungen beginnen jeweils 10:00 Uhr.

Plenarsitzung am 31. August 2016
Die 39. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags beginnt mit einer Aktuellen Stunde zur Gewährleistung der inneren Sicherheit nach den Anschlägen in Bayern und Baden-Württemberg sowie zur Schulpolitik.

Anschließend stimmt der Sächsische Landtag über zwei Gesetzentwürfe ab. So entscheidet das Parlament am Mittwoch u. a. über einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der direkten Demokratie. Danach steht die Beschlussfassung zum Bericht des Petitionsausschusses 2015 auf der Tagesordnung.

Es folgen Anträge aller Fraktionen. Auf der Agenda stehen folgende Themen:

  • mögliche Verbesserungen der Verbraucherberatung und -bildung für ältere Menschen,
  • die Forderung, dass sich der Landtag gegenüber der Bundesregierung, dem Bundestag und im Bundesrat nachdrücklich dafür einsetzen möge, dass weder das Fahrverbot noch die Entziehung der Fahrerlaubnis künftig bei allen Straftaten als Ergänzung der verhängten Freiheits- oder Geldstrafe bei allen Delikten möglich wird,
  • ein Vorschlag für ein sachsenweites Konzertprojekt im ländlichen Raum sowie
  • die Forderung, Kommunen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen in geschlossenen Ortschaften zu unterstützen.

Plenarsitzung am 1. September 2016
Zum Auftakt des Donnerstagsplenums diskutiert das Plenum in der Aktuellen Stunde über den Stand und die Fortentwicklung der Inklusion von behinderten Menschen in Sachsen sowie über Kinderehen.

Es folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen.

Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag setzt sich kritisch mit der von der EU-Kommission beabsichtigten Anmeldepflicht für Vertreter von Bundesländern und Kommunen im Zuge der geplanten Erweiterung des EU-Transparenzregisters auseinander.

Bevor die Parlamentarier in der 39. Sitzung über die interkulturelle Kulturarbeit – Thema einer Großen Anfrage – debattieren, werden in 1. Beratung noch zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht, mit denen die einreichenden Fraktionen die Verwendung der Lotterie- und Glücksspielerträge für soziale Zwecke neu regeln möchten bzw. ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum fordern.

Abschließend entscheiden die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge. Darin fordern die jeweiligen Antragsteller:

  • die Fortsetzung der sächsischen Rohstoffstrategie,
  • die Forderung, die wohnortnahe ärztliche Versorgung sicherzustellen,
  • die Erweiterung des Sachsenstipendiums sowie
  • die Kennzeichnung der Haltungsform auf Fleisch und Fleischprodukten.

Übertragung der Plenarsitzungen

  • Internet/Livestream: Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzungen live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de.
  • Fernsehen: Die Lokalsender DRESDEN FERNSEHEN, LEIPZIG FERNSEHEN und SACHSEN FERNSEHEN strahlen die Aktuelle Stunde mit jeweils zwei Aktuellen Debatten am Nachmittag aus.
  • Hörfunk: Der MDR überträgt die Sitzungen live auf MDR SACHSEN EXTRA im Digitalradio.