71/2016 24.08.2016
Plenarsitzung am 31. August 2016
Die 39. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags beginnt mit einer Aktuellen Stunde zur Gewährleistung der inneren Sicherheit nach den Anschlägen in Bayern und Baden-Württemberg sowie zur Schulpolitik.
Anschließend stimmt der Sächsische Landtag über zwei Gesetzentwürfe ab. So entscheidet das Parlament am Mittwoch u. a. über einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der direkten Demokratie. Danach steht die Beschlussfassung zum Bericht des Petitionsausschusses 2015 auf der Tagesordnung.
Es folgen Anträge aller Fraktionen. Auf der Agenda stehen folgende Themen:
Plenarsitzung am 1. September 2016
Zum Auftakt des Donnerstagsplenums diskutiert das Plenum in der Aktuellen Stunde über den Stand und die Fortentwicklung der Inklusion von behinderten Menschen in Sachsen sowie über Kinderehen.
Es folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen.
Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag setzt sich kritisch mit der von der EU-Kommission beabsichtigten Anmeldepflicht für Vertreter von Bundesländern und Kommunen im Zuge der geplanten Erweiterung des EU-Transparenzregisters auseinander.
Bevor die Parlamentarier in der 39. Sitzung über die interkulturelle Kulturarbeit – Thema einer Großen Anfrage – debattieren, werden in 1. Beratung noch zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht, mit denen die einreichenden Fraktionen die Verwendung der Lotterie- und Glücksspielerträge für soziale Zwecke neu regeln möchten bzw. ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum fordern.
Abschließend entscheiden die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge. Darin fordern die jeweiligen Antragsteller:
Übertragung der Plenarsitzungen