Tagesordnungen für die Landtagssitzungen am 3. und 4. Februar 2016 beschlossen

10/2016 Datum 27.01.2016

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute die Tagesordnungen für die 27. und 28. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags beschlossen. Das Plenum tagt am Mittwoch, dem 3. Februar 2016 und am Donnerstag, dem 4. Februar 2016. Die Sitzungen beginnen jeweils 10:00 Uhr.

Nach Wahlen eines stimmberechtigten Mitglieds für den Landesjugendhilfeausschuss und eines Mitglieds für den Landesnaturschutzbeirat debattieren die Abgeordneten in der Aktuellen Stunde über Bilanz und Ausblick nach einem Jahr Mindestlohn in Sachsen sowie der Regierungsverantwortung für einen funktionierenden Rechtsstaat im Zusammenhang mit Angriffen auf Flüchtlingen und Ehrenamtliche.

Anschließend stimmen die Abgeordneten über vier Gesetzentwürfe ab, mit denen u.a. notwendige Anpassungen an europäische Richtlinien vorgenommen werden sollen, z. B. zur Förderung eines europaweit einheitlichen und transparenten Anerkennungsverfahrens für Berufsqualifikationen.

Danach beraten die Abgeordneten Anträge aller Fraktionen.
Auf der Agenda stehen folgende Themen:

  • europäische Migrationsagenda und gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa,
  • der Schutz der Pressefreiheit in Sachsen,
  • die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft als wachstumsstarke Zukunftsbranche,
  • das Ende der Embargo-Politik gegen Russland sowie
  • die Qualitätssicherung und -entwicklung an Sachsens Schulen.

Zum Auftakt des Donnerstagsplenums diskutiert das Plenum in der Aktuellen Stunde über die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Fördermittelvergabe im Naturschutz. Es folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen. Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag befasst sich mit der Sicherheitslage im Fußball und der Stärkung sächsischer Fanprojekte.

In erster Lesung wird anschließend ein Gesetzesentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Konjunkturausgleichsfonds Sachsen“ in das Parlament eingebracht. Dieser soll es gemäß dem Antragsteller dem Freistaat Sachsen ermöglichen, bei künftigen Steuermehreinnahmen eines Jahres einen Kapitalstock aufzubauen, mit dem bei Konjunktureinbrüchen Programme zur Steigerung des Wirtschaftswachstums in Sachsen finanziert werden können.

Die Situation und Perspektive der Altenpflege in Sachsen ist Inhalt einer Großen Anfrage, über die danach im Plenum diskutiert wird. Abschließend entscheiden die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge.
Darin fordern die jeweiligen Antragsteller:

  • die Verbesserung des Studienerfolgs an sächsischen Hochschulen,
  • die Einführung eines ‚Sächsischen Wohnungsnotfallberichts‘,
  • die Förderung von Integration durch Teilhabe am Arbeitsmarkt,
  • einen verbesserten Schutz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie
  • die Vorlage eines Beteiligungsberichtes über die Beteiligungen und Stiftungen des Freistaates.