Tagesordnungen für die Landtagssitzungen am 28. und 29. September 2016 beschlossen

85/2016 Datum 21.09.2016

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute die Tagesordnungen für die 41. und 42. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags beschlossen. Das Plenum tagt am Mittwoch, dem 28. September 2016 und am Donnerstag, dem 29. September 2016. Die Sitzungen beginnen jeweils 10:00 Uhr.

Plenarsitzung am 28. September 2016
Die 41. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags beginnt mit einer Aktuellen Stunde zum Fortschrittsbericht 2015 sowie zu den jüngsten Auseinandersetzungen in Bautzen.

Anschließend stimmt der Sächsische Landtag über sechs Gesetzentwürfe ab. So entscheidet das Parlament am Mittwoch u. a. über einen fraktionsübergreifenden Gesetzesvorschlag, der die Arbeit und Anbindung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR neu regeln und aufwerten soll. Der Entwurf sieht vor, anstelle der bisherigen Fokussierung auf den Staatssicherheitsdienst künftig bei der Aufarbeitung die gesamte ehemalige DDR in den Blick zu nehmen sowie die Bildungsarbeit zu verstärken. Außerdem soll der Landesbeauftragte künftig im Geschäftsbereich des Sächsischen Landtags angesiedelt werden. Zudem behandelt das Plenum abschließend u. a. Gesetzentwürfe zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung sowie des Kommunalabgabengesetzes.

Es folgen Anträge aller Fraktionen. Auf der Agenda stehen folgende Themen:

  • Europa als innovativer Forschungs- und Industriestandort,
  • die Verbesserung der schulpsychologischen Beratung in Sachsen,
  • die Forderung, Zwangs- und Kinderehen zu verhindern sowie
  • der umgehende Ausbau der stationären Suchttherapie im Strafvollzug.

Plenarsitzung am 29. September 2016
Zum Auftakt des Donnerstagsplenums diskutiert das Plenum in der Aktuellen Stunde über Sachsen als Wiege der friedlichen Revolution sowie über die Fortentwicklung des ÖPNV im Freistaat.

Es folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen.

Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag nimmt die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach Familien- und Kinderarmut regional unterschiedlich verteilt ist sowie die Bildungschancen der Betroffenen nachhaltig negativ beeinflusst, zum Anlass, dieses Thema im Sächsischen Landtag zu diskutieren und nach Möglichkeiten zu suchen, dieser Tendenz entgegenzuwirken.

Bevor die Parlamentarier in der 42. Sitzung über die Entwicklung der gesetzlichen Betreuung im Freistaat Sachsen – Thema einer Großen Anfrage – debattieren, wird in 1. Beratung noch ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, in dem die Antragsteller fordern, alle Landkreise, Großen Kreisstädte sowie Kreisfreien Städte zur Beschäftigung hauptamtlicher Migrationsbeauftragter zu verpflichten.

Abschließend entscheiden die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge. Darin fordern die jeweiligen Antragsteller:

  • die Weiterentwicklung der Gesundheitsziele in Sachsen,
  • die Achtung des Rechtes auf eine selbstbestimmte Schwangerschaft,
  • die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sowie
  • den Stopp der Planung für ein länderübergreifendes Zentrum der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.

Übertragung der Plenarsitzungen

  • Internet/Livestream: Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzungen live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de.
  • Fernsehen: Die Lokalsender DRESDEN FERNSEHEN, LEIPZIG FERNSEHEN und SACHSEN FERNSEHEN strahlen die Aktuelle Stunde mit jeweils zwei Aktuellen Debatten am Nachmittag aus.
  • Hörfunk: Der MDR überträgt die Sitzungen live auf MDR SACHSEN EXTRA im Digitalradio.