Tagesordnungen für die Landtagssitzungen am 28./29. Januar sowie am 5. Februar 2015 beschlossen

7/2015 Datum 21.01.2015

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute die Tagesordnungen für die 6., 7. und 8. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags beschlossen. Das Plenum tagt am Mittwoch, dem 28. Januar 2015 und am Donnerstag, dem 29. Januar 2015. Eine weitere Plenarsitzung folgt am Donnerstag, dem 5. Februar 2015. In ihr soll der Plan für den Doppelhaushalt 2015/2016 in das Parlament eingebracht werden. Die Sitzungen beginnen jeweils 10:00 Uhr.

Die Plenarsitzung am 28. Januar 2015 startet mit zahlreichen Wahlen, u. a. für die folgenden Gremien des Sächsischen Landtags: Parlamentarische Kontrollkommission, Parlamentarisches Kontrollgremium und G-10-Kommission. Es folgt eine Fachregierungserklärung des Sächsischen Innenministers unter der Überschrift „Unsere Freiheit braucht Sicherheit“. In der Aktuellen Stunde diskutieren die Abgeordneten über die zukünftige Ausgestaltung der Landwirtschaft sowie die Rahmenbedingungen für den freien Handel. Nach der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten die Abgeordneten Anträge aller Fraktionen. Thematisiert werden darin mögliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten an den sächsischen Hochschulen, die für 2018 geplante Sächsische Landesausstellung zur Industriekultur in Zwickau, der aktuelle Krankenstand an sächsischen Schulen sowie ein entschlossenes und effektives Vorgehen gegen Rassismus und Diskriminierung.

Die Aktuelle Stunde zum Auftakt des Donnerstagsplenums widmet sich der Frage, wie der Dialog der Bürger mit der Politik gelingen kann sowie dem Stellenwert der Polizei in unserer Gesellschaft. Anschließend folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses neu eingeführte parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung direkt im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen. Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag befasst sich diesmal mit der praktischen Umsetzung der seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohnregelung. Abschließend diskutieren die Parlamentarier über verschiedene Anträge der Fraktionen. Darin fordern die jeweiligen Antragsteller z. B. eine Stärkung der Angebote in der Familienbildung, eine bessere personelle und technische Ausstattung der Kriminalpolizei und der Justiz, die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene sowie eine Begrenzung von Mieterhöhungen in sächsischen Ballungsräumen.

In der Plenarsitzung am 5. Februar 2015 bringt die Staatsregierung ihren Gesetzesvorschlag für den Doppelhaushalt 2015/2016 ein, der in den kommenden Wochen ausführlich im Landtag beraten wird. Mit der für April 2015 vorgesehenen Beschlussfassung über den Staatshaushalt bestimmt der Landtag den Rahmen für die Einnahmen und Ausgaben des Landes einschließlich deren Verwendung.

Übertragung der Plenarsitzungen

Internet/Livestream
Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzungen live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de.
Fernsehen
Die Lokalsender DRESDEN FERNSEHEN, LEIPZIG FERNSEHEN und SACHSEN FERNSEHEN strahlen die Aktuelle Stunde mit jeweils zwei Aktuellen Debatten am Nachmittag aus.
Hörfunk
Der MDR überträgt die Sitzungen live auf MDR SACHSEN EXTRA im Digitalradio.