Plenarsitzung am 26. Mai 2016
Nach der Wahl zweier neuer Schriftführer debattieren die Abgeordneten in der Aktuellen Stunde über die Zukunft der Braunkohle in der Lausitz und die gewaltsamen Ausschreitungen bei der Besetzung des Kraftwerks „Schwarze Pumpe“ am Pfingstwochenende sowie über die Schulpolitik im Freistaat und mögliche Gefahren durch Lehrermangel und Unterrichtsausfall.
Anschließend stimmt der Sächsische Landtag über drei Gesetzentwürfe ab. Zum einen steht ein Vorschlag zur Abstimmung, der eine kommunale Privatisierungsbremse vorsieht, um die Hürden für Privatisierungen von Unternehmen der öffentlichen Hand im Freistaat deutlich zu erhöhen. Zum anderen entscheiden die Abgeordneten über die Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich der Erstellung von Wahlvorschlägen für das Amt der Rektorin bzw. des Rektors. Anlass ist der Konflikt zwischen Hochschulrat und Senat an der Universität Leipzig. Mit dem Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen dessen Regelungen in Landesrecht umgesetzt werden.
Danach beraten die Abgeordneten Anträge aller Fraktionen. Auf der Agenda stehen folgende Themen:
Plenarsitzung am 27. Mai 2016
Zum Auftakt des Donnerstagsplenums diskutiert das Plenum in der Aktuellen Stunde über die Entwicklung von Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren sowie über die geplante Visafreiheit für die Türkei.
Es folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen.
Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag befasst sich mit möglichen Sofortmaßnahmen, um schnell neue Lehrer zu gewinnen. Vorgeschlagen werden darin u.a. eine höhere und gleiche Bezahlung von Lehrern, die Entfristung von Arbeitsverträgen sowie die Schaffung von ausreichend Referendariatsplätzen im Freistaat.
Bevor die Parlamentarier in der 35. Sitzung über die Situation von Familien mit Kindern in Sachsen – Thema einer Großen Anfrage – debattieren, wird in 1. Beratung noch ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der Änderungen am Kommunalwahlgesetz vorschlägt. Demnach soll es künftig auf Kommunalebene ausreichen, notwendige Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge schriftlich einzureichen anstatt diese persönlich bei der Gemeindeverwaltung zu leisten.
Abschließend entscheiden die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge. Darin fordern die jeweiligen Antragsteller:
Übertragung der Plenarsitzungen