Tagesordnungen für die Landtagssitzungen am 20. und 21. April 2016 beschlossen

34/2016 Datum 13.04.2016

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute die Tagesordnungen für die 32. und 33. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags beschlossen. Das Plenum tagt am Mittwoch, dem 20. April 2016 und am Donnerstag, dem 21. April 2016. Die Sitzungen beginnen jeweils 10:00 Uhr.

Plenarsitzung am 20. April 2016
Nach der Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds für den Landesjugendhilfeausschuss debattieren die Abgeordneten in der Aktuellen Stunde über den Hochschulentwicklungsplan als Entwicklungsrahmen für die sächsische Hochschullandschaft bis 2025 sowie über die angekündigten Stellenkürzungen bei Bombardier in Sachsen und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Sachsen.

Anschließend werden drei Gesetzesentwürfe in den Sächsischen Landtag eingebracht. Darin fordern die einbringenden Fraktionen zum einen die Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes hinsichtlich der Erstellung von Wahlvorschlägen für das Amt der Rektorin bzw. des Rektors. Anlass ist der Konflikt zwischen Hochschulrat und Senat an der Universität Leipzig. Zum anderen steht ein Gesetzesvorschlag auf der Tagesordnung, der vorsieht, dass hauptamtliche Bürgermeister von Gemeinden künftig nicht mehr gleichzeitig Kreisräte des Kreises werden können, dem sie angehören. Damit sollen Interessenskollisionen vermieden werden. Ein dritter Gesetzentwurf schlägt die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme in Sachsen vor.

Danach beraten die Abgeordneten Anträge aller Fraktionen. Auf der Agenda stehen folgende Themen:

  • nachhaltige Sicherung des Fachkräfteangebots im Freistaat durch geeignete Maßnahmen innerhalb der Fachkräfteallianz Sachsen,
  • die Forderung nach finanziellen Soforthilfen für die von Insektizid-Belastungen im Wein betroffenen Winzer,
  • die Aufforderung an die Staatsregierung, sich gegenüber der Bundesregierung für deutliche Nachbesserungen am Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030, insbesondere im Bereich Schiene, einzusetzen sowie
  • die zeitnahe Evaluierung der Lehramtsausbildung an sächsischen Hochschulen bis zum 30. Juni 2017.

Plenarsitzung am 21. April 2016
Zum Auftakt des Donnerstagsplenums diskutiert das Plenum in der Aktuellen Stunde über die jüngst vorgestellten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 und die darin konstatierte wachsende politisch motivierte Kriminalität sowie über den Stellenwert des Denkmalschutzes in Sachsen. Es folgt die Befragung eines Staatsministers gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Dieses parlamentarische Instrument ermöglicht den Fraktionen, die Staatsregierung im Parlament zu aktuellen Themen zu befragen.

Der anschließend auf der Tagesordnung stehende Prioritätenantrag befasst sich mit der Förderung von Medienkompetenz und Medienbildung. Ziel ist es, bestehende Angebote in Sachsen auszubauen und besser zu vernetzen, um Schüler wie auch Erwachsene dauerhaft zu einem kompetenten und reflektierten Umgang mit den Medien in einer digitalisierten Welt zu befähigen.

In TOP 4 debattieren die Parlamentarier über die Situation und Entwicklung des sächsischen Justizvollzugs. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu in einer Großen Anfrage mehr als 100 Einzelfragen u.a. zur Sicherheit, zur Personalausstattung sowie zur Situation der Gefangenen (Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Vorbereitung auf die Entlassung) gestellt.

Abschließend entscheiden die Parlamentarier über die von den Fraktionen vorgelegten Anträge. Darin fordern die jeweiligen Antragsteller:

  • den Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags zu ermächtigen, die Wahl der Vertrauensleute für den Wahlausschuss zur Wahl ehrenamtlicher Richter beim Sächsischen Finanzgericht vorzunehmen,
  • die unverzügliche Vorlage eines „Lehrerpersonalentwicklungskonzeptes 2020“ durch die Staatsregierung, um den anstehenden Generationenwechsel zu bewältigen
  • dass sich Sachsen im Bundesrat gegen die Einführung von Bargeldobergrenzen einsetzt sowie
  • die konsequente regelmäßige Kontrolle von Waffenbesitzern sowie ein Verbot der gleichzeitigen Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privatwohnungen.

Übertragung der Plenarsitzungen

  • Internet/Livestream: Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzungen live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de.
  • Fernsehen: Die Lokalsender DRESDEN FERNSEHEN, LEIPZIG FERNSEHEN und SACHSEN FERNSEHEN strahlen die Aktuelle Stunde mit jeweils zwei Aktuellen Debatten am Nachmittag aus.
  • Hörfunk: Der MDR überträgt die Sitzungen live auf MDR SACHSEN EXTRA im Digitalradio.