Die Einberufung einer Sondersitzung des Landtags war am 25. Februar 2016 von der Staatsregierung und am 26. Februar von Mitgliedern der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/GRÜNE beantragt worden.
Auf der Tagesordnung stehen eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thema „Starker Staat und aktive Bürger: Gemeinsam unsere Werte verteidigen und Radikalisierung bekämpfen“ sowie der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/GRÜNE „Nach Clausnitz und Bautzen: Bedauern reicht nicht, die Staatsregierung muss endlich aufwachen – Haltung zeigen, Zivilgesellschaft unterstützen, demokratischen Rechtsstaat stärken“, Drucksache 6/4364.
Hintergrund:
Nach § 77 Abs. 5 können ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder die Staatsregierung die Einberufung des Landtags außerhalb des beschlossenen Sitzungsplans verlangen. Dabei muss der gewünschte Beratungsgegenstand benannt werden. Der Landtagspräsident hat in diesen Fällen den Landtag unverzüglich („ohne schuldhaftes Zögern“) zu einer Sitzung mit dem gewünschten Beratungsgegenstand einzuberufen.