Presseerklärung der Parlamentarischen Kontrollkommission

39/2018 Datum 07.05.2018

Die fünfköpfige Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtags (PKK) hat sich in drei Sitzungen am 9. April, 25. April und am 3. Mai 2018 umfassend mit einem Sicherheitsvorfall im Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) beschäftigt. Anlass war, dass ein Mitarbeiter aus dem Bereich der EDV am 5. März 2018 widerrechtlich Personaldaten aus einem geschützten Laufwerk auf einen USB-Stick kopierte.

Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) und des LfV gaben den Mitgliedern der PKK einen umfassenden Sachstandsbericht und beantworteten die diesbezüglichen Fragen. An der Sitzung am 3. Mai 2018 nahm auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Herr Andreas Schurig, teil, der bereits zuvor vom SMI über den Sachverhalt informiert worden war.

Der umfassenden Aufarbeitung des Falles wurde hohe Priorität eingeräumt und die Mitglieder der PKK haben das Ereignis zum Anlass genommen, das bisherige IT-Sicherheitskonzept des Landeamtes, den Datenschutz vor Ort sowie das Handeln der Behördenmitarbeiter im konkreten Fall kritisch umfassend zu hinterfragen.

Im Ergebnis der Prüfung des Vorgangs stellen die Mitglieder der PKK einstimmig fest:

1. Überarbeitung des IT-Sicherheitskonzeptes

Bei der Aufarbeitung des Sicherheitsvorfalls ist deutlich geworden, dass das LfV sein derzeitiges IT-Sicherheitskonzept dringend überarbeiten muss. Die Mitglieder der PKK begrüßen, dass das LfV hierzu bereits erste Schritte unternommen hat und fordern, diesen Prozess mit Nachdruck fortzusetzen. Dabei sind sowohl technische als auch organisatorische Lösungen zu finden, um künftig unbefugte Datentransfers und den Einsatz von ungesicherten, nicht zertifizierten Datenträgern zu verhindern. Personen mit weitergehenden IT-Rechten, wie Systemadministratoren, müssen Schranken gesetzt werden, um zu verhindern, dass diese ihre Befugnisse missbräuchlich einsetzen können.

2. Handlungsanleitungen für Führungskräfte

Die Mitglieder der PKK sehen es als überaus kritisch an, dass nicht von Anfang an die Polizei hinzugezogen und eine Durchsuchung des Betroffenen vorgenommen wurde, bevor dieser das Amt am 5. März 2018 verließ. Die Ereignisse um den 5. März 2018 haben gezeigt, wie wichtig es ist, in angemessener, professioneller und umsichtiger Art und Weise auf das Fehlverhalten von Mitarbeitern zu reagieren. Die Mitglieder der PKK begrüßen, dass von Seiten des SMI und des LfV zwischenzeitlich eine Hausverfügung erarbeitet wurde, um künftig Mitarbeitern und Vorgesetzten für derartige Fälle einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben.

3. Verspätete Information der PKK

Die Mitglieder der PKK kritisieren den Umstand, dass das Gremium über den Sicherheitsvorfall im LfV erst am 9. April 2018 informiert wurde. Sie erwarten, dass künftig die PKK über derartige Vorgänge von besonderer Bedeutung unverzüglich unterrichtet wird.

 

Hintergrund:

Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission ist es, die Aktivitäten der Staatsregierung hinsichtlich der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz und die Tätigkeit dieses Amtes zu kontrollieren. Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Landtagsmitgliedern. Zwei Mitglieder müssen der parlamentarischen Opposition angehören.

Übersicht der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission: https://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/gremien/gremium/52