Petitionsausschuss zieht Bilanz für 2018: Immer mehr Bürger wenden sich mit Anliegen an Landtag

65/2019 Datum 02.07.2019

Der Petitionsausschuss hat heute den Petitionsbericht 2018 an Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler übergeben. Der Bericht wird auf der Landtagssitzung am Donnerstag debattiert.

Aus der Übersicht geht hervor, dass 2018 insgesamt 556 als Petitionen zu behandelnde Schreiben eingingen (2017: 526, 2016: 485). Davon wurden 549 Anliegen vom Petitionsausschuss im Rahmen eines

Petitionsverfahrens behandelt. In sieben Fällen erfolgte eine Weiterleitung an die fachlich zuständigen Ausschüsse. Diese behandelten die Petitionen in eigener Zuständigkeit

 

„Die Bürgerinnen und Bürger machen seit einigen Jahren immer stärker von ihrem Recht Gebrauch, sich einzeln oder in Gruppen schriftlich an das Parlament zu wenden“, erklärt die Ausschussvorsitzende Kerstin Lauterbach. „Die steigende Zahl der Anliegen macht deutlich, wie wichtig die Arbeit des Petitionsausschusses für die Sachsen ist. Offenbar wächst der Bedarf und das Instrument der Petition wird zudem bekannter", so Lauterbach.

 

Inhaltliche Schwerpunkte:

 

Die thematischen Schwerpunkte waren auch in diesem Jahr wieder Angelegenheiten im Fachbereich des Innenministeriums. Von den insgesamt 155 Petitionen wurden 50 Petitionen dem Sachgebiet Kommunalwesen zugeordnet. 31 Petitionen betrafen das  Sachgebiet Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich der Bauaufsicht und 26 Petitionen den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde zu insgesamt 67 Petitionen um Stellungnahme gebeten: 25 Petitionen enthielten Anliegen zu den Themen Sozialversicherung, Altershilfe, Renten- und Pflegeversicherung. 22 Petitionen betrafen den Bereich der Leistungen nach SGB II sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

 

Ein wichtiges Thema war auch die schulische Bildung und Erziehung. Das zuständige Kultusministerium erhielt insgesamt 132 Petitionen.

Weitere 69 Petitionen gingen für das Ministerium der Justiz sowie 46 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein. Das Staatsministerium für Umwelt- und Landwirtschaft befasste sich mit 38 Petitionen.

 

Sammelpetitionen (Unterschriftensammlungen):

Zu 31 Anliegen mit insgesamt 169.488 Unterschriften wurden im vergangenen Jahr Sammelpetitionen eingereicht. Mit 120.000 Unterschriften war die „Weidetierprämie“ die Petition mit den meisten Unterstützern. Die Petition „Für eine bewegte Schulzukunft unserer Kinder und Jugendlichen“ kam auf 29.580 Unterschriften. 18.590 Unterschriften erreichte die Petition „Begrenzung der Wolfspopulation“ in Sachsen.

 

Bearbeitungsdauer:

421 Petitionen konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden, 359 davon innerhalb von drei bis zwölf Monaten. Die Bearbeitung von 62 Petitionen dauerte mehr als ein Jahr, weil entweder ein sehr komplizierter Sachverhalt vorlag oder sich die Situation während der Bearbeitung so veränderte, dass eine Neubewertung der Sachlage nötig wurde.

 

Regionales Aufkommen:

Auch 2018 wurden die meisten Petitionen aus Dresden eingereicht (170). Bei den sächsischen Landkreisen kamen die Petitionen am häufigsten aus dem Erzgebirgskreis mit 42 Petitionen, gefolgt von der Stadt Meißen mit 31 Petitionen.

 

Erfolgsaussichten:

Insgesamt konnte im Berichtszeitraum 54 Petitionen abgeholfen werden. 82 wurden für erledigt erklärt und 15 wurden an die Staatsregierung überwiesen. 29 Prozent der gestellten Petitionen waren ganz oder zum Teil erfolgreich. 318 Anliegen konnte nicht entsprochen werden. Das lag zumeist daran, dass die Forderungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnten oder das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war. Weitere 44 Petitionen wurden anderen Stellen zugeleitet. Zehn Petitionen wurden vor Abschluss des Verfahrens von den Petenten zurückgenommen.

 

Petitionsbericht für das Jahr 2018 (Drs. 6/18084) im Internet:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=18084&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

 

Hintergrund:

Art. 35 der Sächsischen Verfassung gewährt jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“

Der Petitionsausschuss ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss des Sächsischen Landtages. Damit unterstreicht das Parlament den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen.