Petitionsausschuss zieht Bilanz für 2015: Lärmschutz, Rotwild und Winterabschiebestopp standen im Fokus

74/2016 Datum 31.08.2016

Der Sächsische Landtag hat heute in seiner 39. Sitzung den „Bericht des Petitionsausschusses 2015“ zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kerstin Lauterbach (DIE LINKE), zeigte sich zufrieden. Auch 2015 habe es viel zu tun gegeben für den Ausschuss, trotzdem erkennt Lauterbach angesichts der Zahl an Petitionen noch Potenzial. „Ich sehe es als ständige Aufgabe, die Popularität des Ausschusses zu steigern und dadurch noch mehr Menschen zu ermutigen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Der Petitionsausschuss bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung und ist eine wertvolle Möglichkeit für die Bürger, sich aktiv in die Politik einzubringen.“

Petitionsaufkommen 2015

Insgesamt erreichten im vergangenen Jahr 690 Schreiben den Petitionsausschuss, wovon schließlich 465 Bitten und Beschwerden vom Sächsischen Landtag behandelt wurden. Damit sank das Petitionsaufkommen im Vergleich zum Vorjahr (748 Schreiben/ davon 662 Petitionen beim Sächsischen Landtag).

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Inneres: 117 Einzelpetitionen, die beim Sächsischen Landtag 2015 eingingen, berührten den Fachbereich Inneres. Davon betrafen 33 Anliegen das Kommunalwesen, 25 das Bauwesen sowie 20 die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
  • Soziales/Verbraucherschutz: Mit 96 Einzelpetitionen richteten sich die Bürger am zweithäufigsten mit Bitten und Beschwerden aus dem sozial- und gesundheitspolitischen Fachbereich an die Landtagsabgeordneten. 39 Anliegen davon betrafen die Themen Sozialversicherung, Altershilfe, Renten- und Pflegeversicherung, 37 Hilfegesuche bezogen sich auf Leistungen nach dem Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • Justiz: Einen weiteren Schwerpunkt bildeten 73 Petitionen aus dem Bereich Justiz. 30 Petitionen gingen davon zum Justizvollzug in Sachsen ein und 26 Eingaben betrafen die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Massenpetitionen

Unter den 2015 eingegangenen Bitten und Beschwerden befanden sich zwei Massenpetitionen (viele Petitionen mit dem gleichen Anliegen, z. B: Postkartenaktion), die sich beide mit dem Thema Lärmschutz befassten. 1.840 Bürger begehrten die Verbesserung des Verkehrslärmschutzes auf Bundes- und Landesebene im Straßen und Schienenverkehr.190 Petenten forderten zur Erhöhung der Sicherheit und der Lärmreduzierung ein durchgängiges Tempolimit von 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der Bundesstraßen B 87 und B 186 in Markranstädt.

Sammelpetitionen

Zu 44 Anliegen reichten insgesamt 46.640 Petenten Sammelpetitionen (Unterschriftensammlungen) ein. Dabei zählte die Petition, deren Petenten den Erlass eines Winterabschiebestopps für Flüchtlinge begehrten, mit 11.500 Unterschriften zur umfangreichsten Sammelpetition im Berichtsjahr 2015. Die Petition „Rotwild im Erzgebirge-Rotwildmanagement“ unterschrieben 8.075 Personen. 5.355 Bürger setzten sich mit ihrer Unterschrift für die Rücknahme der Erlaubnis zum Einsatz von Mäusegift ein.

Bearbeitungsdauer

Im Berichtszeitraum schloss der Sächsische Landtag auf Basis der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses 588 Eingaben ab (darunter auch bereits 2014 eingegangene Petitionen). Zwei Drittel (379 von 588) konnten innerhalb von drei bis zwölf Monaten abgeschlossen werden. Bei komplexen Sachverhalten oder wenn Ereignisse auftraten, die eine neue Bewertung des eingereichten Sachverhaltes notwendig machten, dauern die Verfahren länger.

Regionales Aufkommen

Spitzenreiter bei der Einreichung von Petitionen waren 2015 die Dresdner. Sie reichten 60 Petitionen ein, gefolgt vom Landkreis Meißen mit 40 Petitionen. Knapp dahinter liegen der Landkreis Bautzen (35) sowie die Stadt Leipzig und der Landkreis Mittelsachsen (je 32).

Erfolgsaussichten

Rund 23 Prozent der 2015 abgeschlossen Petitionen (109 von 465) waren ganz oder teilweise erfolgreich: 66 Petitionen erklärte der Ausschuss für erledigt, 24 Petitionen wurde abgeholfen und damit dem Verlangen des Petenten durch bestimmte Maßnahmen entsprochen. Weitere 19 Bitten und Beschwerden überwies der Landtag zur Berücksichtigung an die Staatsregierung.

In 318 Fällen konnte dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden, da entweder das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war oder dem Begehren des Petenten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden konnte.

Hintergrund:

Art. 35 der Sächsischen Verfassung gewährt Jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Der Petitionsausschuss ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss des Sächsischen Landtags. Damit unterstreicht das Parlament den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen. Die Abgeordnete Kerstin Lauterbach (DIE LINKE) leitet den Ausschuss seit Beginn der 6. Wahlperiode und gehört dem Gremium seit der 4. Legislaturperiode an.