Petitionsausschuss zieht Bilanz für 2014 – Zügige Bearbeitung trotz Wechsel der Wahlperiode

57/2015 Datum 08.07.2015

Der Sächsische Landtag hat heute in seiner 16. Sitzung den „Bericht des Petitionsausschusses 2014“ zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kerstin Lauterbach (DIE LINKE), zeigte sich sehr zufrieden mit der Arbeit des Ausschusses, für den das Jahr 2014 angesichts der Landtagswahlen Ende August eine Herausforderung darstellte: „Im Gegensatz zu Anträgen und Gesetzentwürfen, die nach einer Wahl ggfs. erneut ins Parlament eingebracht werden müssen, unterliegen Petitionen nicht der Diskontinuität. So konnten wir Abgeordneten des neu gewählten Petitionsausschusses im Herbst unverzüglich die Arbeit aufnehmen und laufende Petitionsverfahren zum Abschluss bringen“, betonte Lauterbach heute im Sächsischen Landtag. Ihre Bilanz für das Berichtsjahr: „Die vorgetragenen Sachverhalte waren sehr vielfältig und einzelne Petitionen wurden von besonders vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, so z.B. die Sammelpetition zum Hochschulwesen mit 13.487 Unterschriften.“

Petitionsaufkommen 2014
Insgesamt erreichten 748 Schreiben im vergangenen Jahr den Petitionsausschuss, wovon 662 Bitten und Beschwerden als Petition anerkannt wurden. Damit sank das Petitionsaufkommen im Vergleich zum Vorjahr.

Inhaltliche Schwerpunkte
114 Einzelpetitionen, die beim Sächsischen Landtag 2014 eingingen, berührten den Fachbereich Inneres. Davon betrafen 60 Anliegen das Kommunalwesen sowie 20 die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Mit insgesamt 96 Einzelpetitionen richteten sich die Bürger am zweithäufigsten mit Bitten und Beschwerden aus dem sozial- und gesundheitspolitischen Fachbereich an die Landtagsabgeordneten. 47 Anliegen davon betrafen die Themen Sozialversicherung, Altershilfe, Renten- und Pflegeversicherung. 31 Hilfegesuche bezogen sich auf Leistungen nach dem SGB II. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten im vergangenen Jahr 88 Petitionen aus dem Bereich Kultus. 45 Petitionen gingen davon zum Betreuungsschlüssel in sächsischen Kindertagesstätten ein, 30 Eingaben betrafen die Bildung und Erziehung in Schulen.

Massenpetitionen
Unter den beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags eingegangenen Bitten und Beschwerden befanden sich drei Massenpetitionen, an denen sich insgesamt 8.610 Petenten beteiligten. 7.521 Bürgerinnen und Bürger unterstützten mit ihrer Unterschrift zwei Massenpetitionen zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten. 1.089 Menschen setzten sich mit einer Massenpetition für Barrierefreiheit an Bahnhöfen ein.

Sammelpetitionen
Zu 47 Anliegen reichten 66.790 Petenten Unterschriftensammlungen ein. Dabei zählte die Sammelpetition, deren Petenten gegen die Stellenkürzungen an sächsischen Hochschulen protestierten und eine Erhöhung der Grundfinanzierung forderten, mit 13.487 Unterschriften zu der umfangreichsten Sammelpetition im Berichtsjahr 2014. Die Sammelpetition „die heimische Tierwelt bittet um ihre Hilfe“ wurde von 10.000 Personen unterschrieben. 7.427 Bürger setzten sich mit ihrer Unterschrift für den Weiterbetrieb des Rochlitzer Krankenhauses ein.

Bearbeitungsdauer
Im Berichtszeitraum bearbeiteten die Abgeordneten des Petitionsausschusses 521 Eingaben abschließend. 69,5 Prozent der Petitionen konnten innerhalb von drei bis zwölf Monaten abgeschlossen werden. Bei komplexen Sachverhalten oder wenn Ereignisse auftraten, die eine neue Bewertung des eingereichten Sachverhaltes notwendig machten, dauerte das Verfahren länger an.

Regionales Aufkommen
Spitzenreiter bei der Einreichung von Petitionen waren die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Dresden. Sie reichten 84 Petitionen ein, gefolgt von der Stadt Leipzig mit 55 Petitionen, dem Landkreis Mittelsachsen mit 51 Petitionen und dem Landkreis Meißen mit 44 Petitionen. Schlusslicht war der Landkreis Görlitz mit 18 Petitionen.

Erfolgsaussichten
Rund 27 Prozent der 2014 abgeschlossen Petitionen waren ganz oder teilweise erfolgreich: 83 Petitionen erklärte der Ausschuss für erledigt, 46 Petitionen wurde abgeholfen und damit dem Verlangen des Petenten durch bestimmte Maßnahmen entsprochen. Weitere 41 Bitten und Beschwerden überwies der Landtag an die Staatsregierung. In 432 Fällen konnte dem Anliegen des Petenten jedoch nicht entsprochen werden, da entweder das kritisierte Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war oder dem Begehren des Petenten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden konnte.

Hintergrund:
Art. 35 der Sächsischen Verfassung gewährt Jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Der Petitionsausschuss ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss des Sächsischen Landtags. Damit unterstreicht das Parlament den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen. Die Abgeordnete Kerstin Lauterbach (DIE LINKE) leitet den Ausschuss seit Beginn der 6. Wahlperiode und gehört dem Gremium seit der 4. Legislaturperiode an.