Landtagspräsident: „Weises Verfassungsgerichtsurteil sichert Chancengleichheit politischer Parteien“

68/2019 Datum 26.07.2019

Landtagspräsident begrüßt Urteil: „Wählerwille muss sich im Parlament widerspiegeln“ / „Demokratie in Sachsen funktioniert“

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag im Eilverfahren entschieden, dass die AfD zur Landtagswahl am 1. September 2019 mit einer Landesliste von 30 statt nur 18 Kandidaten antreten darf.

 

Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler bezeichnete das Urteil als „weise Entscheidung“ des Verfassungsgerichts:

 

„Auch wenn ein endgültiges Urteil noch aussteht, so ist diese erste Entscheidung ein wichtiges Signal: Die Demokratie in Sachsen funktioniert und die Chancengleichheit politischer Parteien wird gewahrt.

 

Wir haben in Sachsen einen starken Rechtsstaat, der auch in sehr komplizierten Fällen die demokratischen Prinzipien durchsetzt. Damit stärkt das Verfassungsgericht die Legitimität unseres parlamentarischen Systems.

 

Der Wählerwille muss sich im Parlament widerspiegeln, das ist eines der obersten Prinzipien in unserem Land. Über die maßgebliche Zusammensetzung des Landtags sollten die Wähler in freien Wahlen entscheiden.

 

Das jetzt vorliegende Urteil ermöglicht eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebt. Der am 1. September 2019 zu wählende Landtag wird damit diejenige rechtmäßige und demokratische Anerkennung erfahren, die bislang jeder Sächsische Landtag erfahren hat.“