Immunitätsausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Andreas Nowak

30/2018 Datum 12.04.2018

Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten erklärt dessen Vorsitzende Christine Clauß (CDU):

„Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat sich heute mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Andreas Nowak (CDU) beschäftigt.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Immunitätsausschuss einstimmig, dem Landtagsplenum die Aufhebung der Immunität zu empfehlen. Der Ausschuss hatte dabei keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen, sondern allein darüber zu befinden, ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt.“

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wird nunmehr vom Präsidenten allen Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gegeben. Sollte innerhalb von sieben Tagen ab Bekanntgabe kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, so gilt diese als Beschluss des Plenums und es bedarf keiner weiteren Behandlung im Plenum. Sollte ein Abgeordneter innerhalb der sieben Tage widersprechen, so wird die Beschlussempfehlung voraussichtlich auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung (25./26.04.2018) gesetzt und dort zur Abstimmung gebracht.