Auf Petra Zais (GRÜNE), vorgeschlagen von den Fraktionen LINKE und GRÜNE im Sächsischen Landtag, entfielen 39 Stimmen. Drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten
Der Sächsische Ausländerbeauftragte fördert die Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer und wahrt deren Belange. Grundlage seiner Arbeit ist das Gesetz über den Sächsischen Ausländerbeauftragten.
Das Amt gibt es seit 1992. Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Landtag eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus seiner Mitte zum Beauftragten, der unabhängig und weisungsfrei arbeiten kann.
Ziel der Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration der in Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Er setzt sich gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Dazu arbeitet er unter anderem mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags und mit den kommunalen Ausländerbeauftragten im Freistaat Sachsen zusammen.
In Sachsen leben derzeit etwa 84.000 Menschen, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das macht einen relativen Anteil an der Wohnbevölkerung von 2,7 % Prozent aus.
Wesentliche Aufgaben des Landesbeauftragten: