48/2015 08.06.2015
In der Sache geht es dabei um die Frage, ob die erfolgte nachträgliche Änderung des Wahlvorschlages einer Partei rechtens gewesen ist.
Ausschussvorsitzender Marko Schiemann:
„Der Ausschuss hat in seiner öffentlichen Verhandlung, die von vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt wurde, den zwei Beschwerdeführern, der betroffenen Partei und den sonstigen Beteiligten die Möglichkeit zu einer ausführlichen Darlegung ihrer Standpunkte gegeben. Die Mitglieder des Ausschusses nutzten darüber hinaus die Möglichkeit, Fragen an die Beteiligten zu stellen. Dabei wurde deutlich, dass sowohl die am Verfahren Beteiligten wie auch die Abgeordneten mit großer Gewissenhaftigkeit an die Aufklärung der näheren Umstände der Wahleinsprüche gehen.“
Im Ergebnis der heutigen Verhandlung hat der Wahlprüfungsausschuss beschlossen, weitere Stellungnahmen der Staatsregierung, der Landeswahlleiterin sowie der betroffenen Partei einzuholen. Nach Eingang der Stellungnahmen wird sich der Ausschuss erneut mit der Beschwerde befassen. Nach Abschluss der Beratung wird er dem Landtag eine begründete Beschlussempfehlung über die Gültigkeit der Wahl vorlegen.
Insgesamt liegen dem Ausschuss 15 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Sächsischen Landtag vor.