Die Beschilderung in sorbischer Sprache am öffentlichen Eingang zum Landtagsgebäude ist damit für alle Besucher des Parlaments sichtbar.
„Die im Land lebenden Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit sind gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes. Das Land gewährleistet und schützt das Recht auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Überlieferung“, heißt es in Artikel 6 der sächsischen Landesverfassung.