108/2015 19.11.2015
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte setzt sich im Interesse der Bürger des Freistaates Sachsen für einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten ein. Diese Daten dürfen grundsätzlich gemäß Artikel 33 der Sächsischen Verfassung nicht ohne Zustimmung der berechtigten Person erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. In dieses Recht darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.