7. Sächsischer Landtag konstituiert sich am 1. Oktober 2019

79/2019 Datum 19.09.2019

Alterspräsident lädt 119 Abgeordnete zur ersten Sitzung ein

In Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des 7. Sächsischen Landtags fand heute auf Einladung des amtierenden Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler eine Beratung von Vertretern der fünf Fraktionen des künftigen Landtags gemeinsam mit Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes statt.

 

Im Ergebnis dieser Beratung lädt der Alterspräsident die 119 Mitglieder zur

 

     Konstituierung des 7. Sächsischen Landtags

 

     am Dienstag, dem 1. Oktober 2019,

     um 10.00 Uhr

     in den Plenarsaal des Sächsischen Landtags,

     Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

    

ein.

 

Darüber hinaus hat der Alterspräsident heute die Sitzordnung im Plenarsaal für die erste Sitzung festgelegt. Danach sitzen die Fraktionen im Plenum in der Reihenfolge AfD, CDU, Grüne, SPD, Die Linke (von rechts aus Sicht des Präsidenten).

 

In der heutigen Sitzung verständigten sich die Vertreter der Fraktionen gemeinsam mit dem amtierenden Landtagspräsidenten und dem Alterspräsidenten auf eine Tagesordnung für die erste Sitzung. Neben der Wahl des Landtagspräsidenten und der Vizepräsidenten ist auch die Verabschiedung einer Geschäftsordnung vorgesehen. Zudem sollen bereits die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt werden.

 

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes wird die Sitzung am 1. Oktober 2019 eröffnen und dabei traditionell einige Worte an die Abgeordneten richten. Nach der Benennung von vorläufigen Schriftführern, die den Alterspräsidenten bei der Sitzungsleitung unterstützen, nimmt er die Verpflichtung der Parlamentarier vor. Dazu werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen und bekräftigen die Verpflichtung, indem sie sich von ihren Plätzen erheben.

 

Anschließend wird der Alterspräsident die Wahl des neuen Parlamentspräsidenten leiten. Der neu gewählte Landtagspräsident übernimmt danach die weitere Sitzungsleitung.

 

Am Morgen des Sitzungstages findet um 8.30 Uhr auf Einladung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen, des Bistums Dresden-Meißen sowie der

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen ein ökumenischer Gottesdienst in der Kathedrale Ss. Trinitatis (ehemalige Hofkirche) statt.

 

Die Landtagssitzung wird im Internet als Livestream unter www.landtag.sachsen.de übertragen.

 

Die Tagesordnung der 1. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags finden Sie in der Anlage.

 

Anmeldung zur Konstituierung für Medienvertreter:

 

Medienvertreter werden gebeten, sich vorab bei der Pressestelle des Sächsischen Landtags (Medium, Redaktion, Name, Vorname und  Geburtsdatum sowie Presseausweis) zu akkreditieren: presse@slt.sachsen.de.

Mitglieder der Landespressekonferenz Sachsen e. V. mit gültiger Codekarte benötigen keine gesonderte Akkreditierung.

 

Foto- und Filmaufnahmen im Plenarsaal:

 

Medienvertreter haben die Möglichkeit, vor Beginn der Sitzung (bis 9.55 Uhr) sowie zur Gratulation an den neuen Landtagspräsidenten durch den Alterspräsidenten Foto- und Filmaufnahmen im Plenarsaal anzufertigen.

 

Hintergrund:

 

Nach Artikel 44 der Sächsischen Verfassung wird der Sächsische Landtag zu seiner ersten Sitzung nach der Wahl durch den Alterspräsidenten eingeladen. Dabei muss der Landtag spätestens am 30. Tage nach der Wahl, in diesem Fall also spätestens am 1. Oktober 2019, zusammentreten.

 

Die Verpflichtungserklärung der Abgeordneten lautet:

„Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“