25 Jahre Sächsischer Landtag: Ansprache des Landtagspräsidenten zum Festakt in der Dreikönigskirche

96/2015 Datum 27.10.2015

Hier können Sie die Ansprache des Landtagspräsidenten zur Festveranstaltung "25 Jahre Sächsischer Landtag" nachlesen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle ganz herzlich hier im Festsaal des Hauses der Kirche zur Feierstunde aus Anlass des 25. Jahrestages der Konstituierung des 1. Sächsischen Landtags nach der Friedlichen Revolution.

Ich freue mich sehr, so viele Abgeordnete und Weggefährten aus den Anfangsjahren unseres Parlamentes unter den Gästen zu sehen.

Ganz besonders herzlich begrüße ich den Präsidenten des Landtags von Niederösterreich, Herrn Ing. Hans Penz und seine Frau und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten von Rheinland-Pfalz, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und natürlich Sachsen.

Ebenso herzlich begrüße ich unseren ehemaligen Landtagspräsidenten Erich Iltgen, den ersten Ministerpräsidenten unseres Landes, Herrn Prof. Kurt Biedenkopf und den früheren Präsidenten des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, Herrn Klaus Budewig und ihre Frauen.

Mein Dank für ihr Kommen gilt den heutigen und ehemaligen Fraktionsvorsitzenden, den Abgeordneten des Bundestages und des Landtags, den Mitgliedern der Staatsregierung und des Verfassungsgerichtshofes, den Vertretern des Konsularischen Korps sowie der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Ich begrüße ganz herzlich den Oberbürgermeister der Stadt Dresden, die Vertreter der Bundeswehr, den sächsischen Datenschutz- sowie dem Ausländerbeauftragten, die zahlreich erschienenen Vertretern des öffentlichen Lebens unseres Freistaates sowie die Vertreter der Medien.

Ich freue mich, dass der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio im Verlauf unserer Veranstaltung einen Vortrag zum Thema „Die Zukunft des deutschen Föderalismus“ halten wird. Herr di Fabio ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Kommen.

„Der Bankrott des Länderparlamentarismus“ titelten am 23. Juni 1930 die Dresdner Neueste Nachrichten. Bei der Landtagswahl am Vortag hatten die sächsischen Wähler ihre noch junge politische Vertretung todgeweiht. Der Landtag war zersplittert worden, Antidemokraten hielten ein Drittel der Mandate. Aus einer Regierungskrise heraus geboren, führte die Wahl in die Unregierbarkeit. Damalige sächsische Beobachter forderten „Weg mit dem Landesparlamentarismus!“ und schlossen sich Rufen nach einer Reichsreform an. Es waren die frühen Vorboten des kommenden Endes der Demokratie. Und es sollte für 60 Jahre die letzte freie Landtagswahl in Sachsen gewesen sein.

Erst unsere friedliche Revolution brachte neben der Freiheit zurück, was viele Menschen hier verloren glaubten – Demokratie und Einheit. Politisch wieder mündig und selbststimmt, fanden wir zurück in die freiheitliche Demokratie. Mit der Wiedergründung Sachsens am 3. Oktober 1990 auf der Albrechtsburg zu Meißen kehrte auch unser Land heim in eine gesamtdeutsche föderale Demokratie.

Die friedliche Revolution nahm in den Kirchen ihren Ausgang. Von nachgerade überlieferter Symbolkraft erscheint es uns heute, als vor einem Vierteljahrhundert aus der Dresdner Dreikönigskirche heraus ein freies Landesparlament seine ersten Schritte ging. Am 27. Oktober 1990 kam nach Jahrzehnten der Diktatur wieder ein Sächsischer Landtag zusammen. Es war, wie Erich Iltgen dies damals ausdrückte, die „Stunde des Neubeginns parlamentarischer Demokratie“ in Sachsen.

Es war unsere Sternstunde des Länderparlamentarismus. Schließlich hatten wir doch seinerzeit auf einem eigenständigen wie eigensinnigen sächsischen Weg neue demokratische Staatstrukturen geschaffen. Wir nutzten die historische Chance, die sich uns bot.

Ich erinnere mich noch gut an die „Stunde des Neubeginns“, an den historischen Tag, als in diesem Festsaal das Herz der parlamentarischen Demokratie in Sachsen wieder zu schlagen begann. Es war hier, aber es war ganz anders als heute hier. Keine Festansprachen und Festreden prägten das erste Plenum des Parlaments. Vielmehr war es eine lebendige und kontroverse Arbeitssitzung, die sinnbildlich für die vorangegangenen Monate und nachfolgenden Jahre harter Aufbauarbeit in Sachsen stand.

Ich erinnere mich noch an die unvermittelte Debatte über die vorläufige Geschäftsordnung und die hitzigen Wortgefechte zum sogenannten Vorschaltgesetz. Ich erinnere mich noch an den Beschluss, unser wiederentstandenes Land möge zum Zeichen seiner zurückerlangten Freiheit wieder als „Freistaat Sachsen“ firmieren. Und ich erinnere mich noch an die Wahl des Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf sowie an die Wahl meines Vorgängers im Präsidentenamt, Erich Iltgen.

Erich Iltgen verkörpert die Entfaltung des Parlamentarismus in Sachsen und er ist deshalb heute unser erster Festredner. Er war 1989/90 bedächtiger wie standfester Moderator am Runden Tisch. Und er hat das Sächsische Forum als eine Art revolutionär gesinnten, wiewohl demokratisch konstruierten Vorläufer des Sächsischen Landtags aus der Taufe gehoben.

Es erschien dem Großteil der Abgeordneten vor 25 Jahren daher weit mehr als ein bloßes Gebot der Stunde, als sie ihn fraktionsübergreifend zum ersten Präsidenten dieses Hohen Hauses wählten. Das galt auch für seine dreimalige Wiederwahl. Ihm war bis zu seiner Verabschiedung im Jahr 2009 wichtig, was er uns bei seiner ersten Ansprache für immer ins parlamentarische Stammbuch geschrieben hat: die Kultur eines vernünftigen Umgangs zwischen politischen Gegnern, das „Aushalten von Spannungen“ sowie die „Bereitschaft zum Konsens“.

Meine Damen und Herren, wir haben uns in einem freien und föderalen Deutschland als mündig erwiesen. Wir haben gestritten und gerungen, haben Höhepunkte erlebt sowie Niederungen und Tiefen überwunden – so wie es uns Kurt Biedenkopf seinerzeit ankündigt hatte. Und wir haben die uns zugewiesene Verantwortung an- und ernstgenommen, und wir tun dies unverändert.

Es waren aufregende und anregende Zeiten! Heute liegt ein erfolgreiches Vierteljahrhundert der parlamentarischen Demokratie in Sachsen hinter uns. Wir schauen mit Stolz auf 25 Jahre politische Selbstbestimmung der Sachsen. Die Erneuerung des Länderparlamentarismus, die institutionelle Ausgestaltung unserer Demokratie, und dass wir Sachsen wieder gelernt haben, Demokratie zu leben, das sind Leistungen, die wir zu Recht feiern.

Wir wissen aber auch, institutionelle Stabilität und Integrität sind für ein modernes demokratisches Gemeinwesen wie das unsrige essentiell. Wir wissen und sehen, wie das Institutionensystem in demokratischen Staaten vielfältig herausgefordert ist. Verschiedenste Deformationstendenzen wirken auf es ein. Einige gehen von den politischen Akteuren selbst aus, etwa wenn Vertragswerke gebrochen oder Parlamentsvorbehalte umgangen werden. Andere werden von außen herangetragen. Dazu gehört eine Form der Kritik, die auf Basis diffuser Realitätsannahmen moralisch rigide urteilt, eine Kritik, die sich schon bei geringen Verfehlungen oder bei politisch missliebigen, formell aber untadeligen Entscheidungen fundamental äußert und stets das Ganze infrage stellt.

Was ich anspreche, das thematisiert unser heutiger zweiter Vortragsredner seit Jahren. In seinem neuen Buch „Schwankender Westen“ schreibt Udo di Fabio, die westlichen Gesellschaften verlören zunehmend „den klugen Respekt vor vernünftigen Institutionen“. Ideengeschichtlich beschlagen, prangert er offene wie verdeckte „Ordnungsverluste“ an.

Dass er damit nicht nur das rechtlich-institutionelle Gerüst meint, das die freie Gesellschaft stützt, ahnt jeder, der ihn kennt. Er fordert von uns ein „hinreichendes Verständnis für Institutionen“ wie für „soziale Normen“ und warnt uns vor diesbezüglichen Kräfteverlusten. Udo di Fabio war von 1999 bis 2011 als Nachfolger von Paul Kirchhof Richter am Bundesverfassungsgericht, heute lehrt er an der Universität Bonn Öffentliches Recht. Der studierte und promovierte Jurist und Soziologe widmet sein Werk besonders dem Verhältnis von Staat und Freiheit. Beiden misst er eine hohe Relevanz zu, beide sieht er von Erosionen bedroht.

Ich bin öffentlichen Stimmen wie der seinen dankbar. Sie erinnern uns alle stets daran, dass Demokratie eine vitale Seite, eine gelebte und breit akzeptierte Form haben muss, wenn sie dauerhaft stabil sein will. „Keine Demokratie ohne Demokraten“, das lehrte uns schon Ernst Fraenkel. Und Dolf Sternberger führte uns mit seinem Wort von der „lebendigen Verfassung“ vor Augen, dass unser freiheitlicher Staat auch eines engagierten wie involvierten Gemeinwesens bedarf.

Meine Damen und Herren, ich habe am 3. Oktober darauf hingewiesen: Unsere repräsentative Demokratie erfordert neben Freiheit und soliden Institutionen vor allem Verstehen, Vertrauen und Verantwortung – und zwar bei Repräsentanten wie Repräsentierten. Sie benötigt dies, weil beide Seiten „aufeinander angewiesen“ sind. Dieses Aufeinander-Angewiesen-Sein ist ihr Lebenselixier.

Die, wie Peter Graf Kielmansegg sie nennt, „konstitutive Komplementarität von Repräsentation und Partizipation“ ist „spannungsreich“ und konfliktbehaftet. Sie erzeugt nämlich unter anderem einen „Erwartungsüberhang“, der heute mehr denn je in eine „Überforderung der Politik“ und eine Überforderung der Bürger in ihrem „Bezug zur Politik“ mündet. Beide Seiten entfremden sich dann voneinander. Mitunter geschieht dies unbewusst und von einer verzerrten Wahrnehmung der Realität getrieben.

Damit ist etwas angesprochen, dem wir uns ein Vierteljahrhundert nach der Wiedergeburt unseres Parlamentarismus stellen müssen: Wir dürfen es nicht zulassen, dass Repräsentierte und Repräsentanten sich durch überzogene Zuständigkeitsansprüche und das Anlegen idealisierter Maßstäbe überfordern. Eine realistische Sicht der Dinge ist geboten. Sonst nimmt das Aufeinander-Angewiesen-Sein Schaden. Gefühlte Allzuständigkeit und zu viel Selbstbezogenheit der Politik schaden ihm ebenso wie die grassierende Verdrossenheit, das Misstrauen, ja die Verachtung gegenüber Politikern und dem Parlament. Wenn Fundamentalkritik zum Gebot der Stunde wird und Ängste die Oberhand über das Denken und Handeln gewinnen, dann endet dies in einem „Bürgerkrieg der Gefühle“ (Dolf Sternberger).

Auch wenn es mich nachdenklich stimmt, was uns freien Deutschen heute mitunter alles Angst einzuflößen vermag, so appelliere ich dennoch an die politischen Akteure: Nehmen Sie die berechtigten Sorgen der Bevölkerung ernst.

Wenn die Mehrheit unserer Bürgergesellschaft grundlegende Bedenken hinsichtlich ihrer künftigen Lebensqualität oder einer einträchtigen Zukunft äußert, dann müssen verantwortungsvolle Politiker damit besonnen umzugehen wissen. Sie müssen sich dieser Bedenken durch Handeln annehmen, erst recht, wenn es die Angst der Menschen vor einer vermeintlichen „Überforderung der Politiker“ ist. Ignorieren, Schönreden oder Verdammen sind dann fehl am Platze. Das eigennützige Schüren dieser Ängste ist es erst recht.

Meine Damen und Herren, die verfasste Demokratie und die sie tragende offene Gesellschaft sind äußerst kostbare Güter, die wir vor 25 Jahren mühsam zurückgewonnen haben und die bewahrt werden wollen. Je mehr in unserem Bewusstsein das Erlebniswissen über Diktatur und Gewaltherrschaft schwindet, umso mehr müssen wir dafür Sorge tragen, dass unsere parlamentarische Demokratie ein Identifikationspol ist, dass das Aufeinander-Angewiesen-Sein von den Menschen gesehen, belebt und anerkannt wird. Hierzu sind wir alle aufgefordert. Verstehen, Vertrauen und Verantwortung sind keine einseitige Bringschuld. Sie sind Teile eines lebendigen gesellschaftlichen Prozesses, der sich Demokratie nennt.

Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft – der Sächsische Landtag, dessen Jubiläum wir heute feiern, steht in seiner Geschichte für Sternstunden wie für Tiefpunkte sächsischer Politik.

Er steht für gelebte Demokratie sowie für die würdige politische Selbstbestimmung der Sachsen. Und er wird zukünftig weiterhin ein Hohes Haus im Rahmen einer freiheitlichen und föderalen Demokratie sein, in dem Bürger für Bürger verantwortungsvoll Politik gestalten.

Ich danke Ihnen.