13. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am 29. August 2016

69/2016 Datum 17.08.2016

Die 13. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses findet am 29. August 2016 statt. Auf der Tagesordnung steht die Vernehmung des Zeugen Swen Philipp (Kriminalrat).

Der 1. Untersuchungsausschuss des 6. Sächsischen Landtags

"Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Freistaat Sachsen beim Umgang mit der neonazistischen Terrorgruppe, die sich selbst als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichnet, deren personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung von Straftaten, die der Terrorgruppe NSU und ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)"

kommt am Montag, dem 29. August 2016 um 10:00 Uhr im Raum A 600 im Sächsischen Landtag zu seiner 13. Sitzung zusammen.

Auf der Tagesordnung steht u.a. folgende Zeugenvernehmung:

  • 10:00 Uhr: Kriminalrat Swen Philipp (TOP 1), Herr Philipp wurde erstmals in der 8. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses (19. Januar 2016) vernommen.

Dieser TOP ist öffentlich. Die Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.

Der 6. Sächsische Landtag hatte die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in seiner 11. Plenarsitzung am 27. April 2015 beschlossen. Ausschussvorsitzender ist Lars Rohwer (CDU).