1. Untersuchungsausschuss des 6. Sächsischen Landtags konstituiert sich am 13. Mai 2015

34/2015 Datum 05.05.2015

Am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 konstituiert sich der 1. Untersuchungsausschuss des 6. Sächsischen Landtags. Der Ausschuss soll mögliche Versäumnisse der Behörden im Umgang mit der Terrorgruppe NSU aufklären.

Der 1. Untersuchungsausschuss des 6. Sächsischen Landtags

"Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Freistaat Sachsen beim Umgang mit der neonazistischen Terrorgruppe, die sich selbst als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichnet, deren personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung von Straftaten, die der Terrorgruppe NSU und ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)"

kommt am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 um 14:00 Uhr im Raum A 300 im Sächsischen Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Verfahrensfragen, eine erste Verständigung zu Geheimhaltungsregeln, die weitere Zeitplanung, die Einbringung von und ggf. Beschlussfassung zu Beweisanträgen sowie die Beschlussfassung über Zeugenvernehmungen.

Der Sächsische Landtag hatte die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in seiner 11. Plenarsitzung am 27. April 2015 beschlossen. Ausschussvorsitzender ist Lars Rohwer (CDU).