Dr. Stephan Meyer, CDU

Porträt Meyer, Dr. Stephan

Dr. Stephan Meyer

geboren
1981 in Zittau
Wohnort
02791 Oderwitz
Beruf
Diplom-Wirtschaftsingenieur
Familien­stand
verheiratet
Kinder
3
Konfession
evangelisch


- Abitur
- 1999 bis 2001 Ausbildung zum Reserveoffizier (Major a. R.)
- 2001 bis 2006 Studium Wirtschaftsingenieurwesen, Volkswirtschaftslehre
- 2006 bis 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter am IHI Zittau der Technischen Universität Dresden, freiberufliche Tätigkeit (Europäischer Energiemanager)
- 2008 bis 2009 persönlicher Referent des Landrats im Landkreis Görlitz


- seit 1997 Mitglied der Jungen Union Deutschland
- seit 1998 Mitglied der CDU
- seit 2014 Präsident der Kinder-und Jugenderholungszentren Sachsen (KiEZ) e. V.
- seit 2017 Präsident des Oberlausitzer Kreissportbundes
- seit 09/2022 Landrat im Landkreis Görlitz

September 2009 bis September 2022 Mitglied des Landtags
Mandatsniederlegung am 04.09.2022, Nachfolger: Sebastian Fischer

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:

Unselbständige Tätigkeiten:

Landkreisverwaltung Görlitz, Angestellter (ruhende Tätigkeit)

Selbständige Tätigkeiten als Gewerbetreibende/r:

4Dlightweight GmbH, Industrieberatung, Gesellschafter


Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen auf Landes- oder Bundesebene:

Präsident des Landesverbands Kinder- und Jugenderholungszentren – KiEZ – Sachsen e. V. (bis 12.05.2022, ehrenamtlich)
Präsident des Oberlausitzer Kreissportbunds (ehrenamtlich)


Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:

4Dlightweight GmbH, Chemnitz

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000