Petition einreichen

Das ist eine Petition

Die Petition ist eine Bitte oder Beschwerde.
Die Menschen können ihre Bitte oder Beschwerde an den Landtag schicken.
Diese Menschen heißen Petenten.
Die Menschen in Sachsen können eine Petition schreiben weil:

  • Sie sich über ein Amt oder eine Behörde ärgern.
  • Den Menschen Gesetze nicht gefallen.
  • Die Menschen neue Ideen haben.

Sie wollen, dass sich die Abgeordneten darum kümmern.

Detailansicht öffnen: Simone Lang (SPD), Vorsitzende des Petitionsausschusses
Simone Lang (SPD), Vorsitzende des Petitionsausschusses

Das macht der Petitions-Ausschuss

28 Abgeordnete bearbeiten die Petitionen.
Diese Gruppe heißt Petitions-Ausschuss.
Die Abgeordneten im Petitions-Ausschuss kommen aus allen Fraktionen, die im Landtag arbeiten.
Die Chefin im Ausschuss ist die Abgeordnete Simone Lang.
Sie ist die Ausschuss-Vorsitzende.
Der 2. Chef ist der Abgeordnete Alexander Wiesner.

Wann ist der Landtag zuständig?

Der Petitions-Ausschuss liest jeden Brief, der an ihn gerichtet ist.
Aber er kann nur helfen, wenn das auch seine Aufgabe ist.
Es gibt in der Politik Länder-Aufgaben und Bundes-Aufgaben.

Es gibt in der Politik Aufgaben der Bundes-Länder.
Und es gibt Aufgaben der Bundes-Regierung.
Aufgaben der Bundes-Regierung sind zum Beispiel Bundes-Gesetze.
Der Landtag kann keine Bundes-Gesetze ändern.
Manchmal bekommt der Landtag einen Brief zu Bundes-Gesetzen
Der Landtag schickt den Brief dann an den Bundestag weiter.
Auch dort gibt es einen Petitions-Ausschuss.

Wer darf dem Landtag eine Petition geben?

Wer darf dem Landtag eine Petition geben?

Alle Menschen dürfen eine Petition schreiben.
Zum Beispiel:

  • Kinder
  • alte Menschen
  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen im Gefängnis

Es ist egal, wo die Menschen wohnen.