Wer arbeitet im Landtag?

Im Landtag arbeiten viele Menschen.

  • Hier arbeiten der Präsident vom Landtag und seine Vertreter.
     
  • Hier arbeiten die 120 Abgeordneten.
    Abgeordnete sind Politiker.
    Sie kommen aus allen Teilen von Sachsen.
     
  • Hier arbeiten 6 Fraktionen.
    Die Abgeordneten arbeiten in Fraktionen zusammen.
     
  • Hier arbeiten die Mitarbeiter der Landtags-Verwaltung.
    Die Landtags-Verwaltung unterstützt die Abgeordneten.

 

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Präsident Alexander Dierks

Detailansicht öffnen: Landtagspräsident Alexander Dierks im Plenarsaal vor der Sachsenflagge
Präsident Alexander Dierks
Detailansicht öffnen: 1. Vizepräsidentin Ines Saborowski
1. Vize-Präsidentin Ines Saborowski
Detailansicht öffnen: 2. Vizepräsident André Wendt
2. Vize-Präsident André Wendt
Detailansicht öffnen: 3. Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe
3. Vize-Präsident Prof. Dr. Jörg Scheibe
Detailansicht öffnen: 4. Vizepräsident Albrecht Pallas
4. Vize-Präsident Albrecht Pallas

Der Präsident vom Landtag leitet den Landtag.
Er ist der Chef vom Landtag.
Er passt auf, dass sich alle an die Regeln im Landtag halten.

Die Abgeordneten wählen den Präsidenten vom Landtag und seine Vertreter.

Der Präsident ist gerecht und ohne Vorurteile.
Er leitet die Sitzungen im Landtag.
Der Präsident vom Sächsischen Landtag heißt Alexander Dierks.
Er ist seit 2024 Präsident vom Landtag.
Er ist seit 2014 Abgeordneter im Landtag.

 

Vertreter

1 Vize-Präsidentin und 3 Vize-Präsidenten unterstützen den Präsidenten vom Landtag.
Die Vize-Präsidenten sind die Stell-Vertreter vom Präsidenten.
Sie sind die 2. Chefs.
Es gibt 4 Vize-Präsidenten.

  • Die 1. Vize-Präsidentin heißt Ines Saborowski.
  • Der 2. Vize-Präsident heißt André Wendt.
  • Der 3. Vize-Präsident heißt Jörg Schreibe.
  • Der 4. Vize-Präsident heißt Albrecht Pallas.

 

Präsidium

Und das Präsidium unterstützt den Präsidenten vom Landtag.
Das Präsidium ist eine Arbeits-Gruppe.
Im Präsidium arbeiten 24 Abgeordnete.
Sie sprechen über alle für den Landtag wichtigen Fragen.

Abgeordnete sind Politiker.
Sie werden von den Menschen in den Landtag gewählt.
Sie vertreten die Meinung vieler Menschen.
Sie machen Gesetze.
Sie heißen auch: Mitglieder des Landtags.

Im Landtag gibt es zur Zeit 120 Abgeordnete.
Die Landtags-Abgeordneten vertreten alle Bürger von Sachsen.
Sie werden immer für 5 Jahre gewählt.
Das nächste Mal wählen wir in Sachsen im Jahr 2029.

Abgeordnete haben ein freies Mandat.
Ein Mandat ist ein Auftrag.
Sie haben den Auftrag, die Menschen in Sachsen gut zu vertreten.
Das bedeutet:
Sie entscheiden selbst.
Sie entscheiden nach ihrem eigenen Gewissen.
Sie entscheiden, was sie für richtig halten.
Sie müssen nicht für ihre Partei entscheiden.

Die Abgeordneten arbeiten nicht nur im Landtag.
Sie sind auch viel in Sachsen unterwegs.
Zum Beispiel, um mit den Menschen in ihrem
Wahl-Kreis zu sprechen.

Viele Abgeordnete haben ein Wahl-Kreis-Büro.
Viele Abgeordnete bieten Bürger-Sprech-Stunden an.
So können Sie den Abgeordneten direkt sagen, was Ihnen wichtig ist.
Sie können den Abgeordneten sagen, dass Sie den Landtag besuchen möchten.

Jeder mit deutschem Ausweis kann Abgeordneter werden.
Er muss 18 Jahre alt oder älter sein.
Und er muss von den Bürgern gewählt werden.

Abgeordnete erhalten für ihre Arbeit Geld.
Das heißt Diäten.

Abgeordnete einer Partei im Landtag schließen sich zu Gruppen zusammen.
Die Gruppen heißen Fraktionen.
Jede Fraktion hat gemeinsame Interessen und Ziele in der Politik.
Diese wollen sie im Landtag durchsetzen.
Die Fraktionen bekommen Geld für ihre Arbeit im Landtag.
Das Geld dürfen sie nur für die Arbeit der Fraktion ausgeben.
Zum Beispiel für die Mitarbeiter in der Fraktion.

Zur Zeit sind 7 Parteien in den Landtag gewählt worden.
Die CDU hat die meisten Stimmen bekommen.
Deshalb hat die CDU die meisten Sitze im Landtag.
Parteien mit weniger Stimmen haben weniger Sitze.
Es gibt insgesamt 120 Sitze im Landtag.
Jeder Abgeordnete hat einen Sitz.

So haben die Menschen von Sachsen am 1. September 2024 gewählt:

  • 31,9 % haben die CDU gewählt.
    Das heißt:
    Jeder 3. Bürger hat die CDU gewählt.
    Die CDU hat 41 Sitze im Landtag.
    Sie ist die stärkste Partei im Landtag.

 

  • 30,6 % haben die AfD gewählt.
    Das heißt:
    Fast jeder 3. Bürger hat die AfD gewählt.
    Die AfD hatte 40 Sitze im Landtag.
    Sie ist die 2. stärkste Partei im Landtag. 

 

  • 11,8 % haben das BSW gewählt.
    Das heißt:
    Fast jeder 10. Bürger hat das BSW gewählt.
    Das BSW hat 15 Sitze im Landtag.

 

  • 7,3 % haben die SPD gewählt.
    Das heißt:
    Fast jeder 15. Bürger hat die SPD gewählt.
    Die SPD hat 10 Sitze im Landtag.

 

  • 5,1 % haben die BÜNDNIS-GRÜNEN gewählt.
    Das heißt:
    Etwa jeder 20. Bürger hat die BÜNDNIS-GRÜNEN gewählt.
    Die BÜNDNIS-GRÜNEN haben 7 Sitze im Landtag.

 

  • 4,5 % haben die Die Linke gewählt.
    Das heißt:
    Fast jeder 20. Bürger hat die BÜNDNIS-GRÜNEN gewählt.
    Die Linke hat 6 Sitze im Landtag.

 

  • 2,3 % haben die FREIEN WÄHLER gewählt.
    Das heißt:
    Einer von 45 Bürgern hat die FREIEN WÄHLER gewählt.
    Die FREIEN WÄHLER haben 1 Sitz im Landtag.
    Das reicht nicht, um eine Fraktion zu bilden.

 

Deshalb gibt es 6 Fraktionen:

    die Fraktion der CDU
    die Fraktion der AfD
    die Fraktion des BSW
    die Fraktion der SPD
    die Fraktion der BÜNDNIS-GRÜNEN und
    die Fraktion der Linken.

Die Mitarbeiter der Landtags-Verwaltung unterstützen die Abgeordneten.
Die Mitarbeiter bereiten die Sitzungen vor.
Zum Beispiel die Plenar-Sitzungen und die Sitzungen der Ausschüsse.
Die Mitarbeiter beraten die Abgeordneten.

Die Mitarbeiter sind für die Bürger da.
Sie informieren über die Arbeit vom Landtag.