Was macht der Landtag?

Alle Menschen sollen in Sachsen mitbestimmen.
Zum Beispiel:
•    Wie sich unser Land entwickelt.
•    Ob Kinder mit und ohne Behinderungen in die gleiche Schule gehen dürfen.
•    Ob Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können.
•    Wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können

Damit alle mitbestimmen können, wählen sie Menschen, die sich für ihre Wünsche einsetzen.
Diese Menschen heißen Abgeordnete.
Abgeordnete vertreten die Menschen von Sachsen.

Die Abgeordneten arbeiten für verschiedene Parteien.
Aktuell zum Beispiel für:

  • CDU
  • AfD
  • DIE LINKE
  • BÜNDNISGRÜNE
  • SPD

Im Landtag von Sachsen arbeiten 119 Abgeordnete.
Die Abgeordneten entscheiden im Landtag wichtige Dinge.

Zum Beispiel:

  • Wie viele Polizisten in Sachsen arbeiten.
  • Wie lange Kinder in die Schule gehen müssen.
  • Wer Minister-Präsident von Sachsen wird.

Der Minister-Präsident ist der Chef von Sachsen.

Aufgaben des Landtags:

Sie können jedes Plus-Zeichen (+) anklicken.
Der Text klappt auf.
Dort steht die Erklärung von dem Begriff.

Gesetze sind Regeln.
Sie stehen in einem Buch.
In Gesetzen steht, was Sie tun dürfen.
In Gesetzen steht auch, was Sie nicht tun dürfen.

Der Landtag macht eigene Gesetze für das Land Sachsen.
Der Landtag ändert die Gesetze für das Land Sachsen.

So entstehen Gesetze

Abgeordnete vom Landtag,
die Landes-Regierung
oder Bürger von Sachsen
schlagen ein neues Gesetz vor.
Der Vorschlag heißt: Gesetz-Entwurf.
Der Gesetz-Entwurf wird an den Präsidenten vom Landtag geschickt.

Der Präsident gibt den Gesetz-Entwurf an eine kleine Gruppe von Abgeordneten.
Die kleine Gruppe redet über den Gesetz-Entwurf.
Die Gruppe heißt Fach-Ausschuss.
Die Abgeordneten in dieser Gruppe kennen sich mit dem Gesetz-Entwurf besonders gut aus.
Über einen Gesetz-Entwurf zur Schule redet zum Beispiel der Schul-Ausschuss.
Die Gruppe sagt dem Landtag, ob sie den Gesetz-Entwurf gut findet oder nicht.
Die Gruppe ändert vielleicht den Gesetz-Entwurf.

Detailansicht öffnen: Männer und Frauen sitzen an einem Tisch, auf dem Unterlagen liegen. Einige heben die Hände.
Detailansicht öffnen: Der vollbesetzte Plenarsaal von oben
Beratung der Abgeordneten im Plenar-Saal
Detailansicht öffnen: Abgeordnete während einer Abstimmung im Plenarsaal
Abgeordnete im Plenar-Saal bei einer Abstimmung
Detailansicht öffnen: Hand mit grünem Stift beim Schreiben auf einem Blatt

1. Beratung

Manchmal reden auch erst alle Abgeordneten über den Gesetz-Entwurf.
Das heißt auch: 1. Beratung.
Alle Abgeordneten treffen sich im Landtag.
Das heißt auch: Plenar-Sitzung.
Die Abgeordneten reden über den Gesetz-Entwurf.
Dafür gibt es einen eigenen Raum: den Plenar-Saal.
Das ist ein großer Raum im Landtag.

Alle sollen hören können, was die Abgeordneten reden.
Deshalb darf jeder Mensch im Landtag dabei sein.
Dafür gibt es im Plenar-Saal Plätze für die Besucher.
Die Plätze sind auf der Besucher-Tribüne.

Die Plätze reichen nicht für alle Menschen.
Darum werden die Reden auch übertragen:

  • im Internet
  • im Fernsehen
  • im Radio

2.  Beratung

Alle Abgeordneten sprechen über den Gesetz-Entwurf.
Sie sagen ihre Meinung.
Dafür treffen sich die Abgeordneten wieder im Plenar-Saal.
Es können nicht alle 119 Abgeordneten reden.
Deshalb reden einige Abgeordnete für die anderen Abgeordneten mit.
Das heißt auch: 2. Beratung.

Abstimmung

Am Ende fragt der Präsident vom Landtag:
Wer ist für das Gesetz?
Manche Abgeordneten finden das Gesetz gut.
Die Abgeordneten heben die Hand.

Dann fragt der Präsident:
Wer ist gegen das Gesetz?
Manche Abgeordneten finden das Gesetz schlecht.
Die Abgeordneten heben jetzt die Hand.
Manche Abgeordnete können nicht sagen:
Ich finde das Gesetz gut.
Oder
Ich finde das Gesetz schlecht.
Die Abgeordneten entscheiden dann nicht mit.
Das heißt auch: Enthaltung.

Die meisten Abgeordneten sind für das Gesetz:
Der Gesetz-Entwurf ist angenommen.
Das heißt auch:
Das Gesetz wird verabschiedet.

Die meisten Abgeordneten sind gegen das Gesetz:
Das Gesetz wird abgelehnt.

Jetzt unterschreibt der Präsident vom Landtag das Gesetz.
Das Gesetz kommt in das Gesetz-und Verordnungs-Blatt.
Dort können alle Bürger das Gesetz nachlesen.
Das Gesetz- und Verordnungs-Blatt steht im Internet.
Es steht dort in schwerer Sprache.

Jetzt ist das neue Gesetz gültig.
Alle müssen sich daran halten.

Der Landtag kontrolliert die Landes-Regierung von Sachsen.
Die Landes-Regierung leitet Sachsen.
Eine Regierung ist eine Gruppe von Politikern.
Der Landtag muss wissen, was die
Landes-Regierung tun will.
Die Abgeordneten können der Landes-Regierung deshalb Fragen über ihre Arbeit stellen.
Die Regierung muss die Fragen beantworten.
Manchmal haben die Abgeordneten sehr viele Fragen an die Regierung.
Oder ihnen kommen manche Sachen nicht richtig vor.
Dann muss alles genau geprüft werden.
Dazu gibt es eine besondere Gruppe.
Die Gruppe heißt: Untersuchungs-Ausschuss.
Die Prüfungen dauern manchmal sehr lange.

Detailansicht öffnen: Landtagspräsident Dr. Rößler, Porträt vor Trennwand
Die Abgeordneten wählten Dr. Matthias Rößler zum Präsidenten vom Landtag.

Die Abgeordneten im Landtag wählen sehr viele Personen für wichtige Ämter:

Zum Beispiel:

Sie wählen den Landtags-Präsidenten.
Das ist der Chef vom Landtag.

Sie wählen den Minister-Präsidenten.
Das ist der Chef von Sachsen.

Sie wählen die Mitglieder vom Sächsischen Verfassungs-Gerichtshof.
Das sind die höchsten Richter von Sachsen.

Der Landtag beschließt den Haushalts-Plan für das Land Sachsen.
Das bedeutet:
Das Land Sachsen nimmt Geld ein.
Zum Beispiel mit Steuern.
Der Landtag entscheidet,
wofür das Geld ausgegeben wird.
Zum Beispiel:

  • für Schulen
  • für neue Straßen
  • für mehr Lehrer

Der Haushalts-Plan steht in einem Gesetz.
Alle müssen sich an das Gesetz halten.

Der Landtag entscheidet,
wie viel Geld die einzelnen Bereiche bekommen.
Das heißt auch: Haushalts-Plan.

Der Landtag entscheidet in der Regel für 2 Jahre.
So können die Bereiche besser planen.