Landtags-Wahlen

Die Bürger von Sachsen bestimmen, wer als Abgeordneter in den Landtag kommt.
Dafür wählen sie.

Der aktuelle Landtag wurde am 1. September 2019 gewählt.
Der Landtag wird alle 5 Jahre gewählt.
Wir wählen den nächsten Landtag im Jahr 2024.

Es ist wichtig, wählen zu gehen.
Gehen Sie zur Wahl!

Wer darf wählen?

Alle Bürger dürfen wählen, wenn sie:

  • 18 Jahre alt sind und älter
  • in Sachsen wohnen
  • einen deutschen Personal-Ausweis haben
  • seit 3 Monaten oder länger in Sachsen leben.

So wählen Sie

Im Wahl-Lokal bekommen Sie einen Stimm-Zettel.
Das Wahl-Lokal ist der Ort, an dem Sie wählen können.
Zum Beispiel eine Schule in Ihrer Nähe.

Jeder Wähler hat 2 Stimmen:

  • eine Wahl-Kreis-Stimme für eine Person
  • eine Landes-Stimme für eine Partei.

Nach der Wahl wird gezählt, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben.
Je mehr Stimmen eine Partei hat, umso mehr Abgeordnete hat die Partei im Landtag.

Der Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Sachsen hat ein Heft geschrieben.
Dort erklärt er ganz genau, wie wir wählen.

Hier finden Sie das Heft:

Landtags-Wahlen 2019 in Leichter Sprache [PDF | 2,29 MB]