Landtags-Wahlen

Die Bürger von Sachsen bestimmen, wer als Abgeordneter in den Landtag kommt.
Dafür wählen sie.

Der aktuelle Landtag wurde am 1. September 2019 gewählt.
Der Landtag wird alle 5 Jahre gewählt.
Wir wählen den nächsten Landtag am 1. September 2024.

Es ist wichtig, wählen zu gehen.
Gehen Sie zur Wahl!

Wer darf wählen?

Alle Bürger dürfen wählen, wenn sie:

  • 18 Jahre alt sind und älter
  • in Sachsen wohnen
  • einen deutschen Personal-Ausweis haben
  • seit 3 Monaten oder länger in Sachsen leben.

So wählen Sie

Im Wahl-Lokal bekommen Sie einen Stimm-Zettel.
Das Wahl-Lokal ist der Ort, an dem Sie wählen können.
Zum Beispiel eine Schule in Ihrer Nähe.

Jeder Wähler hat 2 Stimmen:

  • eine Wahl-Kreis-Stimme für eine Person
  • eine Landes-Stimme für eine Partei.

Nach der Wahl wird gezählt, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben.
Je mehr Stimmen eine Partei hat, umso mehr Abgeordnete hat die Partei im Landtag.

Wie wir wählen - Landtags-Wahl 2024

Das Heft "Wie wir wählen - Landtags-Wahl 2024" erklärt ganz genau, wie wir wählen.

Der Landes-Beauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen und der Landtags-Präsident geben das Heft heraus.

Hier finden Sie das Heft. Sie können es anschauen und herunterladen:

Wie wir wählen - Landtags-Wahl 2024

Hier können Sie das Heft bestellen:

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