Immunitätsausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Dr. Frauke Petry

72/2017 Datum 17.08.2017

Erklärung der Vorsitzenden des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten Christine Clauß (CDU) zur Sitzung des Ausschusses am 17. August 2017

„Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat sich heute mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Dr. Frauke Petry (AfD) beschäftigt. Von der Frau Dr. Petry eingeräumten Möglichkeit, sich persönlich im Ausschuss zu dem Antrag zu äußern, machte diese keinen Gebrauch.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Immunitätsausschuss einstimmig, dem Landtagsplenum die Aufhebung der Immunität zu empfehlen. Der Ausschuss hatte dabei keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen, sondern allein darüber zu befinden, ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt.“

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wird nunmehr vom Präsidenten allen Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gegeben. Sollte innerhalb von sieben Tagen ab Bekanntgabe kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, so gilt diese als Beschluss des Plenums und es bedarf keiner weiteren Behandlung im Plenum. Sollte ein Abgeordneter innerhalb der sieben Tage widersprechen, so wird die Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung (30.08.2017) gesetzt und dort zur Abstimmung gebracht.