An einer Wand hängen bunte Kunstwerke, hinter einer Glaswand stehen in einem hellen Raum Stühle und Tische.

Ausschüsse und Gremien

Ausschüsse: Intensive Fachpolitik

Detailansicht öffnen: Abgeordnete sitzen während einer Ausschusssitzung in einem Beratungsraum.
In den Ausschüssen beraten die Fachabgeordneten der Fraktionen.

Der Landtag bildet für die Dauer der Wahlperiode Ausschüsse. Sie gewährleisten eine effektive parlamentarische Arbeit, indem sie Beratungen und Beschlüsse für das Plenum vorbereiten. Hier beraten die Fachpolitikerinnen und -politiker aller Fraktionen gründlich und detailliert die ihnen überwiesenen Vorlagen (z. B. Gesetzentwürfe und Anträge).

Auf die Ausschusssitzungen bereiten sich die Abgeordneten zuvor inhaltlich wie strategisch in den jeweiligen Arbeitskreisen ihrer Fraktionen vor.

Die Ausschüsse sind entsprechend der Fraktionsstärke besetzt, so dass sie jeweils ein verkleinertes Abbild des Plenums auf Fachebene darstellen. Auch die Zahl der Ausschussvorsitze je Fraktion spiegelt das Stärkeverhältnis wider.

Inhaltlich orientiert sich der Zuschnitt der Ausschüsse eng an der Ressortstruktur der Staatsregierung.

Aufgaben

Detailansicht öffnen: Abgeordnete der CDU-Fraktion nehmen an einer Ausschusssitzung teil.
In den Ausschüssen bereiten die Abgeordneten die Beschlüsse des Plenums vor.

Die Ausschüsse

  • empfehlen als vorbereitende Beschlussorgane dem Landtag zu den ihnen überwiesenen Vorlagen (z. B. Gesetzentwürfe, Anträge) Beschlüsse,
  • bereiten damit Entscheidungen des Plenums fachlich und politisch vor,
  • können öffentliche Anhörungen mit Sachkundigen durchführen (Fachausschüsse),
  • haben ein sogenanntes Selbstbefassungsrecht für weitere Themen aus ihrem Bereich,
  • können die Staatsregierung befragen bzw. die Anwesenheit von Mitgliedern der Staatsregierung zu ihren Sitzungen jederzeit verlangen und
  • können Unterausschüsse aus ihrer Mitte zu einem bestimmten Beratungsgegenstand einsetzen.

Ausschussarten

Die Ausschüsse unterteilen sich in:

  • ständige Ausschüsse (Fachausschüsse, weitere ständige Ausschüsse) und
  • zeitlich befristete Ausschüsse (Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommissionen).

Untersuchungsausschüsse

Detailansicht öffnen: Abgeordnete des 1. Untersuchungsausschusses sitzen an Tischen im Beratungsraum A 600.
Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 7. Wahlperiode während einer Sitzung

Auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten muss ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden.

Dieses wichtige Minderheitenrecht nutzt vor allem die Opposition, um vermutete Missstände in Politik und Verwaltung oder ein mögliches Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen. Die Arbeit endet mit einem Abschlussbericht, der vom Plenum beschlossen wird.

Untersuchungsausschüsse haben besondere Aufklärungsbefugnisse. Sie können Zeugen vernehmen, Akten von Staatsministerien und Behörden anfordern oder Ortstermine durchführen.

 

Enquete-Kommissionen

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte sowie zur eigenständigen Informationsgewinnung in komplexen Themenfeldern kann der Landtag eine Enquete-Kommission einsetzen, der Abgeordnete und externe Sachverständige angehören können.

Die Arbeit mündet in zahlreiche Handlungsempfehlungen, die in einem Kommissionsbericht festgehalten und vom Plenum verabschiedet werden.

Gremien

Der Landtag bildet zum einen eigene Gremien. Zum anderen wählt und benennt er Repräsentanten für zahlreiche externe Gremien.