Rößler: „Keine Freiheit zur Beseitigung der Freiheit!“ - - Festveranstaltung „25 Jahre Sächsische Verfassung“ im Sächsischen Landtag

44/2017 Datum 10.05.2017

Zum Festakt "25 Jahre Sächsische Verfassung" heute im Plenarsaal des Sächsischen Landtags würdigt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler die Verfassung des Freistaats als "Kompass einer freien und solidarischen Bürgergesellschaft".

Der 26. Mai 1992 sei ein „historisches Datum für Sachsen“, so Rößler. An diesem Tag hatte der Sächsische Landtag als verfassungsgebende Versammlung mit großer Mehrheit die Verfassung verabschiedet.

„Nach den totalitären Verirrungen des 20. Jahrhunderts und der friedlichen Revolution 1989 steht diese Verfassung für einen demokratischen Aufbruch sowie für ein freiheitliches und rechtsstaatliches Staatsverständnis, wie es das nie zuvor in unserer Landesgeschichte gab“, so Rößler.

„Energisch stemmen wir uns gegen alle, die diesen Rahmen aushebeln wollen. Unsere Gesellschaft tritt Extremisten entgegen und verteidigt ihre Freiheit auf dem Boden der Verfassung“, so der Landtagspräsident. Rößler verweist dabei auch auf die „begrenzende Rolle der Verfassung“. Es gelte die Devise: „Keine Freiheit zur Beseitigung der Freiheit!“

Als konkretes Beispiel nennt er die Meinungsfreiheit: „Zwar gilt seit jeher, dass viel zu ertragen hat, wer die Freiheit der Meinung ernst nimmt. Doch auch diese Freiheit ist eben nicht absolut. Sie muss stets mit anderen Grundrechten abgewogen werden. Dort, wo gegen Menschen gehetzt und aufgehetzt wird, wo verbal Rechtsbruch begangen wird, dort endet Meinungsfreiheit und nimmt das Grundrecht Schaden.“

Rößler mahnt in seiner Rede zu einem „verantwortungsvollen Gebrauch“ von Freiheitsrechten und Verfassung: „Dann tragen sie erheblich zum Gedeihen der Demokratie bei“, so der Landtagspräsident.

Die Rede des Landtagspräsidenten „Der verantwortungsvolle Gebrauch unserer Verfassung“ im Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes,

verehrte Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Landtags und des Bundestages,

sehr geehrte Mitglieder der Staatsregierung und des Verfassungsgerichtshofes,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle ganz herzlich hier zu unserer Feierstunde anlässlich „25 Jahre Verfassung des Freistaates Sachsen“.

Ganz besonders freue ich mich, die Präsidentin des Landtags von Sachsen-Anhalt, Frau Gabriele Brakebusch, und unseren ehemaligen Landtagspräsidenten Erich Iltgen begrüßen zu können.

Ebenso herzlich begrüße ich die Mitglieder des konsularischen Korps, die Vertreter des Kommunalbereichs, des sorbischen Volkes, der Kammern, des universitären Bereiches und der Medien.

Mein besonderer Gruß bei diesem Anlass gilt den Trägern der Sächsischen Verfassungsmedaille, die in den ersten Reihen der Ehrengästetribüne Platz genommen haben.

Eine große Freude ist mir die musikalische Umrahmung durch Musiker der Dresdner Staatskapelle sowie die intellektuelle Ausgestaltung durch Prof. Dr. Arnd Uhle von der TU Dresden. Seien Sie alle herzlich Willkommen hier im Sächsischen Landtag!

Meine Damen und Herren, der 26. Mai 1992 ist ein historisches Datum für Sachsen. An diesem Tag beschloss der Sächsische Landtag als verfassungsgebende Versammlung mit großer Mehrheit, was zuvor über Jahre hinweg erarbeitet und breit öffentlich diskutiert wurde: unsere Sächsische Verfassung.

Nach den totalitären Verirrungen des 20. Jahrhunderts und der friedlichen Revolution 1989 steht diese Verfassung für einen demokratischen Aufbruch sowie für ein freiheitliches und rechtsstaatliches Staatsverständnis, wie es das nie zuvor in unserer Landesgeschichte gab. Zentrale Ideen, die seit Jahrhunderten die abendländische Verfassungstradition prägen und die intensiv 1989 im europäischen „Bürgerfrühling“ aufgerufen wurden, sie fanden Eingang in unsere Verfassung: Grund- und Bürgerrechte, Volkssouveränität und Minderheitenschutz, Rechtsstaatlichkeit sowie Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle.  

Die Sächsische Verfassung sichert darüber hinaus demokratische Institutionen sowie Verfahren, aber auch deren Schranken, und sie schreibt spezifische Pflichten und Staatsziele fest, die moderne Leitlinien für nachhaltige und soziale Politik in Sachsen sind.

Mit unserer Verfassung, meine Damen und Herren, regeln wir das Zusammenleben in einem der Demokratie und dem Recht verpflichteten Freistaat. Indem unsere Verfassung dies alles auf eine pluralistische Basis stellt, macht sie das „nicht nur unvermeidlich komplizierter, sondern auch unvergleichlich legitimer“.

Viele haben an der vollendeten Wiederkehr des sächsischen Verfassungsstaats ihren Anteil – die Hundertausenden, die 1989 auf der Straße die Diktatur überwanden; die Dresdner „Gruppe der 20“, die bereits Ende März 1990 einen ersten Verfassungsentwurf veröffentlichte; die Arbeitsgruppe der gemischten Kommission Baden-Württemberg/Sachsen, die den „Gohrischen Entwurf“ schuf; und die Mitglieder des Verfassungs- und Rechtsausschusses des 1. Sächsischen Landtags, die aus diesem und anderen Entwürfen unsere heutige Verfassung herausarbeiteten. Vor allem aber haben all jene ihren Anteil daran, die jeden Tag unsere Verfassung verantwortungsvoll leben, die ihr politisches und gesellschaftliches Wirken auf Werte gründen, wie sie in der Verfassung verankert sind.

Mit dem Schritt in die Freiheit, der uns vor über einem Vierteljahrhundert gelungen ist, begann ein neuer Weg. Ich sehe viele hier im Raum, die damals mutig diesen neuen Weg beschritten haben, die ihn weitergebaut haben, wo er brüchig war oder ihn freilegten, wo er verwischt war. Unsere Verfassung ist der Kompass, den wir heute zur Verfügung haben, um diesen Weg der freien und solidarischen Bürgergesellschaft weiterzugehen. Sie ist das Resultat und das erweiterbare Fundament verantwortungsvoller Politik. Die Aufnahme des Neuverschuldungsverbots im Jahr 2013 steht dafür.

Meine Damen und Herren, ich habe in meiner Neujahrsansprache die Verfassung als integratives Moment der Demokratie bezeichnet, als einen wertbezogenen Ankerpunkt, der Stabilität bietet in einer Welt des Wandels. In ihren Voraussetzungen höchst anspruchsvoll, ermöglicht, konkretisiert und legitimiert eine Verfassung die Demokratie. Niemals aber garantiert sie die Demokratie.

Verantwortlich für ihren klugen Gebrauch zum Gedeihen der offenen Gesellschaft sind allein die Bürgerinnen und Bürger – also wir alle. Uns allen obliegt es, aus der geschriebenen eine gelebte Verfassung zu machen. Es ist nachgerade unsere Pflicht, unser Land gemäß den Ideen unserer Verfassung zu gestalten, ihre Regeln einzuhalten und ihre Werte hochzuhalten, aber auch verantwortungsvoll ihre Möglichkeiten zu nutzen, damit ihre integrative gesellschaftliche Rolle möglichst weit reicht.

Der leidvolle Hintergrund zweier Gewaltherrschaften und der „Zeitenbruch“ 1989 prägten das Entstehen der Sächsischen Verfassung. Sie ist selbst- wie verantwortungsbewusster Ausdruck unserer Geschichte und Kultur. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger steht deshalb neben Gleichheit und Solidarität im Vordergrund: Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit im Kulturleben oder Freiheit von staatlicher Bevormundung und Überwachung. Garantierte Freiheiten bilden den Rahmen, in dem sich unsere Gesellschaft entfalten und weiterentwickeln kann.

Energisch stemmen wir uns gegen alle, die diesen Rahmen aushebeln wollen. Unsere Gesellschaft tritt Extremisten entgegen und verteidigt ihre Freiheit auf dem Boden der Verfassung. Und auch die Verfassung selbst ist wehrhaft, indem sie sich und den Staat mit Schutzinstrumenten versieht. Getreu der Devise: Keine Freiheit zur Beseitigung der Freiheit.

Wir kennen diese Gefahren für die Freiheit. Aber sind wir uns auch der vielfältigen Risiken bewusst, die mit dem Gebrauch der Freiheit einhergehen können? Ich möchte in diesem Kontext etwas betonen, das in unserer offenen Gesellschaft aus dem Blick zu geraten droht – die begrenzende Rolle der Verfassung.

Auch wenn es „in Mode“ ist, Gegenteiliges zu behaupten, so will ich daran erinnern, dass auch die Demokratie Grenzen hat. So schützt der demokratische Verfassungsstaat als eine Art konstitutionelle Torwache die Minderheit vor der ungezügelten Herrschaft der Mehrheit und umgekehrt. Der Verfassungsstaat, der Freiheit gewährt, schränkt sie zugleich ein und bewahrt so das Gemeinwesen vor der „Tyrannei der Mehrheit“ genauso wie vor der „Tyrannei der Minderheit“. Nicht selten bedarf er selbst des Schutzes. Etwa durch Verfassungsgerichte, die als Letztinterpreten Verantwortlichkeit gegenüber der Verfassung einfordern und alle Seiten ermahnen, nicht mit, sondern nach den Regeln zu spielen.

Und selbstredend hat auch der Gebrauch der Freiheit Schranken. Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat jüngst eine „Rückbesinnung auf die Grenzen der Freiheit“ angemahnt. Nehmen wir beispielsweise die Meinungsfreiheit. Hier ist, Norbert Lammert hat es Anfang des Jahres in seiner Rede im Ständehaus auf den Punkt gebracht, „das früher Unsägliche längst sagbar“ geworden. Zwar gilt seit jeher, dass viel zu ertragen hat, wer die Freiheit der Meinung ernst nimmt. Doch auch diese Freiheit ist eben nicht absolut. Sie muss stets mit anderen Grundrechten abgewogen werden. Ein „zivilisatorisches Minimum“ ist hierbei unerlässlich, Drohen mit Mord und Todschlag, Entmenschlichung und Volksverhetzung ist unzulässig. Dort, wo gegen Menschen gehetzt und aufgehetzt wird, wo verbal Rechtsbruch begangen wird, dort endet Meinungsfreiheit und nimmt das Grundrecht Schaden.

Mit den Freiheitsrechten, meine Damen und Herren, ist es wie mit der Verfassung, beide gewinnen ihren Wert erst durch ihren verantwortungsvollen Gebrauch. Dann tragen sie erheblich zum Gedeihen der Demokratie bei. Denn Demokratie, das hat uns Joachim Gauck in seiner ersten Rede als Bundespräsident a.D. mit auf den Weg gegeben, „kann gelingen, weil wir sie wollen“. Unsere Verfassung bietet hierfür beste Bedingungen, aus denen wir jeden Tag den größten Nutzen ziehen sollten.  

Wie genau sich unsere Verfassung als tragfähiges Fundament für die sächsische Demokratie bewährt hat und bewährt, das ist das Thema des heutigen Festredners Prof. Dr. Arnd Uhle.

Ich möchte Ihnen Professor Uhle kurz vorstellen: Er studierte Rechtswissenschaft in Bonn und wurde an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit über die parlamentarische Einflussnahme auf die Verordnungsgebung promoviert. 2003 habilitierte er sich mit einer ausgezeichneten Studie über die kulturellen Bedingungen des freiheitlichen Verfassungsstaates. Seit 2009 Ordinarius am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der TU Dresden, ist er dort seit 2015 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Recht und Politik sowie seit 2016 Dekan der Juristischen Fakultät.

Ich freue mich sehr, verehrter Professor Uhle, dass Sie aus Anlass des 25. Jahrestages der Sächsischen Verfassung zum „Entstehen und Gelingen einer freiheitlichen Verfassung“ sprechen werden. Zuvor jedoch bitte ich den Staatsminister für Justiz um das Wort. Vielen Dank."

Übertragungshinweis:
MDR 1 RADIO SACHSEN überträgt die Gedenkstunde live über DAB+: MDR SACHSEN EXTRA.